Insbesondere beim Ausschreibungsdesign muss die Bundesregierung nachbessern. Eine Absicherung über Contracts-for-Difference (CfD) darf nicht nur nachrangig zur Verfügung stehen. Offshore-Projekte, die über lange Zeit geplant und mit gewaltigen Beträgen finanziert werden, brauchen einen verlässlichen und international wettbewerbsfähigen Investitionsrahmen. Dazu gehören eine regulär zugängliche CfD-Absicherung ab der ersten Ausschreibungsstufe, eine belastbare Indexierung sowie klare Übergangsregelungen für bereits bezuschlagte Projekte ohne finale Investitionsentscheidung. Andernfalls drohen erneut Ausschreibungen, bei denen Investoren keine tragfähigen Gebote abgeben können. Bereits die vergangene Ausschreibungsrunde war ohne Gebote geblieben. Eine Wiederholung dieses Ergebnisses würde die deutschen Energie- und Klimaziele empfindlich zurückwerfen.
„Offshore-Windenergie ist eine unverzichtbare Säule eines resilienten und zukunftsfähigen Energiesystems. Damit die Ausbauziele erreicht werden, muss die Finanzierbarkeit der Projekte gewährleistet sein. Die Bundesregierung sollte deshalb jetzt die notwendigen Leitplanken für Investitionssicherheit setzen, statt neue Risiken in das Ausschreibungsdesign einzubauen", erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
„Entscheidend ist nun, dass der Entwurf im weiteren Verfahren korrigiert wird, um Investitionssicherheit, Finanzierbarkeit und eine hohe Realisierungsquote im Offshore-Ausbau zu gewährleisten", so Heidebroek.
Eine detaillierte Einschätzung des WindSeeG-Entwurfs liefert die Stiftung Offshore-Windenergie in ihrer Stellungnahme.

