Die Bundesregierung plant, bis 2030 Anlagen zur Produktion von bis zu 5 GW Gesamtleistung Wasserstoff einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung anzureizen. „Wenn die Leistung der ab 2021 aus der EEG-Förderung fallenden Bestandsanlagen zur Wasserstoffherstellung nutzbar wird, könnte die Produktion zeitnah beginnen. Damit kann zugleich ein Zeitpuffer erschlossen werden, bis ausreichend Genehmigungen für neue Anlagen bereitstehen. Eine Win-Win-Situation, die die Bestandsanlagen im Markt erhält und eine sofortige Umsetzung der Wasserstoff-Strategie ermöglicht“, so Wolfram Axthelm.
Laut Analyse der Fachagentur Wind an Land fallen in einer ersten Welle 2021 Windenergieanlagen mit einer Leistung über 4.500 Megawatt aus der EEG-Förderung. Bis 2026 fallen danach jährlich weitere 2.500 Megawatt aus der Förderung. „Die Kapazität lässt sich für den sofortigen Start der ambitionierten Wasserstoffstrategie der Bundesregierung nutzen. Wenn Bestandsanlagen für 5 oder 10 Jahre im Markt gehalten werden, um grünen Strom in Elektrolyseure zu bringen, schafft dies einen schnellen und geordneten Einstieg in die klimaneutrale Wasserstoffwirtschaft. Denkbar wäre hier ein großes Pilotprojekt im Norden der Bundesrepublik, denn die norddeutschen Länder haben bereits eine solide Wasserstoffstrategie vorgelegt“, sagt Wolfram Axthelm.
In dem Positionspapier „Wind-to-Gas“ hat der BWE dargelegt, wie Windenergie eine Schlüsselrolle bei der Sektorenkopplung und Herstellung von Wasserstoff einnehmen kann.