Der BWE unterstreicht, dass mit dem bestehenden Fachrecht (Bundesimmissionsschutzgesetz und TA Lärm) bereits eine ausreichende Basis für die Planungen gegeben ist. Der Verband kritisiert die Festschreibung der bayerischen Sonderregelung als nicht nachvollziehbar und energiepolitischen Fehltritt. Ausdrücklich begrüßt wird die Ankündigung, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse verkürzt werden sollen. Die Aufgabenliste des BMWi hatte dies bereits angekündigt. Hier brauche es nun konkrete Gesetzesvorschläge.
„Grundsätzlich ist es gut, dass es keine bundesgesetzlich geregelten Mindestabstände für die Windenergie an Land geben wird. Die Zuständigkeit bleibt bei den Ländern. Wichtig ist, dass die Länder auf ihre Gegebenheiten abgestimmte handhabbare Regelungen treffen. Die Klarstellung, dass die 1.000 Meter als maximaler Wert definiert sind, ist wichtig. Dies erlaubt es den Bundesländern weiterhin, mindestens 2 % der Fläche für Windenergie an Land bereitzustellen. So können wir bis 2050 mit einer ähnlichen Anlagenzahl wie heute die Kapazität vervierfachen und 770 TWh sauberen Strom für die Energiewende liefern. Die heutige Verständigung beendet den langen politischen Attentismus und ist ein notwendiger Schritt für den industrie-, beschäftigungs- und klimapolitisch erforderlichen Ausbau Windenergie an Land. Damit könnte die Branche zugleich einen wichtigen Beitrag für die konjunkturelle Wiederbelebung nach der COVID-19-Krise leisten“, machte Hermann Albers die Chancen deutlich.