Einleitend begründet der Verband seine Ablehnung des Systemwechsels zu Ausschreibungen und plädiert deutlich für die Fortschreibung des erfolgreichen EEG-Mechanismus.
„Die international hoch leistungsstarke deutsche Windindustrie, stützt sich auf eine breit aufgestellte mittelständisch organisierte Akteurs- und Betreiberlandschaft. Jetzt steht die Branche an einem Scheideweg. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, die unter dem Mechanismus des EEG erfolgreich aufgebaute Position durch ein solides und auf die Zukunft ausgerichtetes Gesetz weiter solide zu begleiten. Dafür muss der Entwurf für das EEG 2016 allerdings noch deutlich nachgearbeitet werden.
Zwingend erforderlich ist es, dass Ausbauziel aus dem EEG 2014 mit einem jährlichen Volumen von 2.500 MW netto für Wind an Land zu bestätigen. Zudem muss als Basis für die Akzeptanz und die Sicherung von Wertschöpfung vor Ort die Nutzung der EU-Ausnahmeregelung für Bürger-Windprojekte mit bis zu 18 MW aufgenommen werden.
Wir haben unsere fundierte Stellungnahme abgegeben. Sie gibt auf 41 Seiten konkrete Hinweise, Anregungen und Änderungs- wie Ergänzungsvorschläge. Wir haben die Erwartung, dass die Bundesregierung diese ernsthaft prüft und diskutiert. Noch gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung dazu beitragen möchte, die Energiewende energie-, industrie- und arbeitsmarktpolitisch erfolgreich fortzusetzen und international zu ihrem Wort steht. Nur so wird Deutschland als Investitions- und Innovationsstandort international erfolgreich bleiben und die Menschen auf dem Weg in eine Erneuerbare Energiewirtschaft mitnehmen“, so Hermann Albers Präsident, Bundesverband WindEnergie.