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Urteil Verfassungsgericht: Handlungsdruck für Land steigt

Urteil Verfassungsgericht: Handlungsdruck für Land steigt

BWE SH fordert Fortschreibung der Ausbauziele für Windenergie ab 2025

Kiel, 29.04.2021. Aus dem heute veröffentlichten wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsteht aus Sicht des Bundesverbandes Windenergie in Schleswig-Holstein ebenfalls Handlungsdruck für die Landregierung. Die Richter urteilen, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift, sie verpflichten die Bundesregierung daher, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für die Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Für Schleswig-Holstein bedeutet dies aus Sicht von Marcus Hrach, BWE SH Geschäftsstellenleiter: „Wir brauchen eine ambitionierte Festlegung von Einspeisezielen bis 2030 und darüber hinaus für die erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein. Diese müssen sich an wissenschaftlich fundierten Szenarien orientieren, die eine Erreichung des 1,5 Grad Ziels ermöglichen. Dieses Ziel muss jetzt in der laufenden Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetztes definiert werden. Der aktuelle Planungshorizont reicht nur bis zum Jahr 2025, hier besteht dringender Anpassungsbedarf, wie das heutige Urteil deutlich zeigt.“

 

Für weitere Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:

Jana Lüth, Bundesverband Windenergie (BWE), 
Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein, 
Tel.: 0431 – 90 860 170, Mobil: 0176 – 121 23 443
E-Mail:  j.lueth(at)wind-energie.de, Internet: www.wind-energie.de/sh

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen

Frank Grüneisen - Pressereferent


Frank Grüneisen

Tel.:+49 (0)30-212 341-253
E-Mail: presse@wind-energie.de

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