Auch ein zweiter Termin ist unbedingt zu beachten. Wer mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen gehen will, muss dies der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen.
In der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurden im Dezember außerdem erste Änderungen am EEG 2017 beschlossen. Besonders betroffen sind hiervon die Reglungen zu Bürgerenergiegesellschaften. Danach gibt es nun das Verbot Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Stimmrechten oder sonstige Absprachen zur Umgehung der Voraussetzungen zu treffen. Außerdem wird eine zweijährige Haltepflicht nach Inbetriebnahme eingeführt, die nachzuweisen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, fällt die Vergütung auf den Gebotswert zurück. Neu ist auch, dass sich für Bürgerenergiegesellschaften zwei unterschiedliche Preiszonen (Netzausbaugebiet und übriges Gebiet) geben können, wenn sich im Netzausbaugebiet mehr Bürgerenergiegesellschaften um einen Zuschlag bemühen als insgesamt an Ausschreibungsvolumen bereit steht.
Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:
- Ausschreibung für Windenergie an Land - Handreichung
- Bewertung des KWKG / EEG 2017 vom 16.12.2016 (Änderungsgesetz)
- Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften nach EEG 2017
- Referenzstandort und Referenzertrag (EEG 2017 Anlage 2)
Die formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Windenergie-Ausschreibung sind herausfordernd. Deshalb bietet der BWE weitere Infotage für alle Akteure der Branche an, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden in Fulda (11.01.2017), Ulm (23.01.2017), Bielefeld (30.01.2017), Leipzig (06.02.2017), Jena (13.02.2017), Rendsburg (20.02.2017), Schleswig (03.03.2017), Osnabrück (10.03.2017) und Wolfsburg (17.03.2017) statt. Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich.