„Mit Wind an Land steht eine absolut wettbewerbsfähige Technologie bereit. Dies belegt nicht zuletzt die starke Nachfrage nach deutscher Anlagentechnologie im Ausland. Deutsche Hersteller überzeugen mit Exportraten von bis zu 80 Prozent. Demnächst startet die Bundesregierung das Ausschreibungssystem, welches einen Höchstpreis von 7 Cent pro Kilowattstunde vorsieht. Ohne Marktverzerrungen läge der Börsenstrompreis sicher auf diesem Niveau und würde eine Refinanzierung aller Investitionen gewährleisten.
Im Interesse des Industriestandortes Deutschland, der Bereitstellung ausreichender CO2-neutraler Strommengen für alle Sektoren und des Klimaschutzes brauchen wir einen dynamisierten Zubau Erneuerbarer Energien. Das System des EEG bietet hier eine bewährte Grundlage, die nicht leichtfertig beiseitegeschoben werden darf. Ein weiterer Systembruch ist angesichts der Tatsache, dass schon die aktuelle deutsche Gesetzgebung eine Einhaltung der Pariser Zusagen verunmöglicht, nicht machbar“, so Hermann Albers.
Hintergrund: Bis 2010 wurde der EEG Strom den Versorgern zugeteilt. Benötigte Restmengen wurden dann von diesen zugekauft. Seit 2010 ist die Vermarktung von EEG-Strom an der Börse verpflichtend. Versorger decken ihren durchschnittlichen Bedarf seither zunächst über Langzeitverträge mit konventionellem Strom. Die Folge sind durchlaufende Braunkohlekraftwerke, Überkapazitäten und sinkende Börsenstrompreise. Dies wiederum führt zu dem „Paradoxon“, dass die niedrigen oder sogar negativen Börsenpreise für die nicht privilegierten Endverbraucher die EEG-Umlage erhöht.