„Der Beginn der 20-jährigen Förderperiode des EEG im Jahr 2000 markiert einen entscheidenden Punkt der Energiewende in Deutschland. Mit dem Jahreswechsel 2021 erreichten nun die ersten Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 4.000 Megawatt (MW) ihr Förderende. Bis 2025 folgen jährlich durchschnittlich bis zu 2.400 MW“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverband WindEnergie e.V.
„Unser Ziel ist es, bestehende Anlagen durch leistungsfähige effiziente Anlagen zu ersetzen und dafür die gut etablierten Bestandsflächen stark einzubeziehen. Das Repowering hat für uns eine deutliche Priorität. Wir können uns auf dem Weg zu 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 keinen Einbruch der installierten Kapazität leisten“, so Albers weiter. „Mit unseren konkreten Vorschlägen zeigen wir, wie die regulatorische Grundlage für einen effizienten Ersatz ausgeförderter Anlagen geschaffen werden kann.“
Übersicht der Vorschläge des BWE
Um Repowering-Vorhaben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, schlagen wir konkrete Anpassungen in folgenden Gesetzen vor:
- EEG 2021 (Erneuerbare Energien Gesetz)
- BauGB (Baugesetzbuch)
- ROG (Raumordnungsgesetz)
- BNatschG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege)
- BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge)
Wichtig ist, dass bei einer Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zwingend die korrespondierenden oben vorgeschlagenen materiellrechtlichen Anpassungen der einschlägigen Fachgesetze im BauGB, BNatSchG, BImSchG, zur Umsetzung von Erleichterung und Beschleunigung von Repowering, essentiell sind.
Das Positionspapier mit den Details unserer Forderungen finden Sie hier.