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Positive Signale der Dezember-Ausschreibung ins Jahr 2020 mitnehmen – Politische Unterstützung fehlt weiterhin

Positive Signale der Dezember-Ausschreibung ins Jahr 2020 mitnehmen – Politische Unterstützung fehlt...

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land im Jahr 2019 mit dem Gebotstermin 01. Dezember 2019 bekannt gegeben. Die Ausschreibungsrunde war leicht überzeichnet. Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE) kommentiert die Ergebnisse und wirft einen Blick auf das Jahr 2020.

„Zum ersten Mal im Jahr 2019 kann dasausgeschriebene Volumen tatsächlich erreicht werden. Dieses versöhnliche Ergebnis der Dezember-Ausschreibung sollte uns Hoffnung für eine Stabilisierung des deutschen Windmarkts im Jahr 2020 machen. Es ist aber längst noch keine Entwarnung. Die Branche befindet sich weiterhin massiv unter Druck und wartet vergeblich auf glaubwürdige politische Signale, insbesondere den Genehmigungsstau zeitnah lösen zu wollen“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Im Nachgang des Windgipfels im Bundeswirtschaftsministerium wurde durch Minister Altmaier ein Arbeitsplan zur zeitlichen Straffung der Genehmigungsverfahren vorgelegt. „Seitdem sind fast drei Monate vergangen, in denen wir keine nennenswerten Fortschritte gesehen haben. Bund und Länder sind gemeinsam gefordert, Anfang 2020 belegbare Reformen des Genehmigungsverfahrens anzuschieben. Dazu braucht es kurzfristig eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemnissen. Eine schnelle Absenkung der Prüfradien um Drehfunkfeuer steht ebenfalls auf der Tagesordnung, um mehr Fläche für neue Anlagen entlang internationaler Standards zu sichern. Die Erarbeitung einheitlicher Entscheidungsstandards im Bereich des Artenschutzes und die Straffung von Klage- und Widerspruchsverfahren sind weitere Themen, die ernsthaft bearbeitet werden müssen“, betont Albers.

Ebenso warte die Branche weiter auf die Verabschiedung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, die eine Grundlage für die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bildet. Klar sei: Ohne ausreichend Genehmigungen könne weder marktwirtschaftlicher Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren entstehen, noch könne der Windenergieausbau in Volumen und Tempo so anspringen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht.

Hintergrund:

In der Ausschreibungsrunde mit Gebotstermin 01. Dezember 2019 wurden insgesamt 500 MW ausgeschrieben. 76 Gebote mit einem Umfang von 686 MW wurden eingereicht, von denen 56 Gebote bezuschlagt wurden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote lagen zwischen 5,74 ct/kWh und 6,18 ct/kWh. Die verbesserte Gebotslage führte zu einem leichten Absinken des durchschnittlichen Zuschlagswertes gegenüber der Vorrunde von 6,20 ct/kWh auf 6,11 ct/kWh. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge volumenmäßig mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg (174.260 kW auf 17 Zuschläge), Niedersachsen (73.250 kW auf 3 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (72.630 kW auf 11 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (48.600 kW auf 6 Zuschläge). In dieser Runde gingen acht Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften, darunter zwei für einen Standort in Bayern.

Ausschreibungsergebnisse auf den Seiten der Bundesnetzagentur

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Frank Grüneisen

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