Die EEG Vergütung beträgt per 1.1.2017 in der 1. Stufe 8,38 Cent/kWh. Vom 1.3.2017 bis 1.8.2017 gibt es eine monatliche Degression von 1,05 Prozent. Ab 1.10.2017 erfolgt Quartalsweise eine Sonderdegression von 2,4 Prozent. Dies sollten Projektinhaber im Blick haben.
Es besteht die Möglichkeit mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen zu gehen. Wer dies beabsichtigt, muss es der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen. Eine solche Entscheidung ist verbindlich.
Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:
- Ausschreibung für Windenergie an Land - Handreichung
- Bewertung des KWKG / EEG 2017 vom 16.12.2016 (Änderungsgesetz)
- Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften nach EEG 2017
- Referenzstandort und Referenzertrag (EEG 2017 Anlage 2)
Die formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Windenergie-Ausschreibung sind herausfordernd. Deshalb bietet der BWE weitere Infotage für alle Akteure der Branche an, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden in Bielefeld (30.01.2017), Leipzig (06.02.2017), Jena (13.02.2017), Rendsburg (20.02.2017), Schleswig (03.03.2017), Osnabrück (10.03.2017) und Wolfsburg (17.03.2017) statt. Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich.