"Statt einen verlässlichem Rahmen für Sektorkopplung über P2X zu gewährleisten, schafft der jetzt vorliegende Gesetzestext (durch eine Neuregelung in Paragraph 118 EnWG) wichtige Grundlagen für die Umwandlung und Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Verkehr ab, indem sektorenübergreifende Technologien pauschal mit Netzentgelten belastet werden. Damit wird die sinnvolle Umwandlung von Windstrom in Wasserstoff, der anschließend direkt im Wärmebereich, dem Verkehrssektor oder in der Industrie verbraucht werden könnte, blockiert. Die Regelung wurde ganz offensichtlich selbst im zuständigen Ausschuss fachlich nicht ausreichend diskutiert. Auch die Verbände hatten keine Gelegenheit sich zu positionieren. Es wird erneut deutlich, dass die sprunghaften und unter enormen Zeitdruck laufenden Gesetzgebungsprozesse einem durchdachten gesetzlichen Rahmen für die Energiewende massiv entgegenstehen. Wir brauchen wieder geordnete Verfahren in die sich die Verbände einbringen können und die im Bundestag wie Bundesrat eine ausführliche fachliche Beratung ermöglichen", so Hermann Albers.
Der BWE sieht auch kritisch, dass mit dem Nabeg möglicherweise das Unbundling aufgeweicht wird. Auch dies würde den Mittelstand darin begrenzen, weiter aktiv an der Energiewende mitzuarbeiten. Der BWE befürchtet, dass ein Engagement von Netzbetreibern im Bereich von Power-to-Gas-Anlagen oder Speichern zu Marktverzerrungen im Bereich der Sektorkopplung führt und andere Marktakteure behindert. Die für eine Zulassung verantwortlichen Behörden der Bundesländer seien daher gefordert, die gesetzlichen Regelungen genau zu beachten.