Bärbel Heidebroek, Präsidentin Bundesverband WindEnergie: “Die nun erzielte vorläufige Einigung ist ein wichtiger Schritt für den Zukunftsstandort Europa. Die grundsätzliche Festlegung eines Richtwerts von 40 Prozent für die gesamte EU-Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien ist ein wichtiges industriepolitisches Bekenntnis." Diesen Wert erreicht die Windenergie bereits heute.
Die Einigung enthält einerseits einen Resilienzansatz. Danach werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für mindestens 30 Prozent der jährlichen Ausschreibungsmengen nicht preisbezogene Kriterien festzulegen. “Welche dies genau sind, muss zügig festgelegt werden. Davon wird letztlich der Erfolg des NZIA abhängen”, unterstrich die BWE-Präsidentin.
Andererseits definiert der NZIA nach der Einigung nun Präqualifikationskriterien, die als Voraussetzung zur Teilnahme an Ausschreibungen verbindlich festgelegt werden. Als Präqualifikationskriterien werden dabei Cybersicherheit, verantwortungsvolle Geschäftspraxis und Zuverlässigkeit der Partner genannt. “Die Kriterien erscheinen passend, müssen noch verbindlich ausdefiniert und letztendlich für alle Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden. Dies muss sehr zügig passieren”, forderte Bärbel Heidebroek.
“Es bleibt noch einiges zu tun. Aber die Richtung der Einigung stimmt. Es kommt darauf an, den gefundenen Kompromiss so auszugestalten, dass die europäischen Kapazitäten für Netto-Null-Technologien gestärkt und Wertschöpfungspotenziale erschlossen werden. Diese Technologien bilden die Basis neuer industrieller Wertschöpfung. Die Einigung ist eine klare Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den Aufbau eines nachhaltigen und vor allem auch resilienten Industriesektors in Europa zu unterstützen”, so Bärbel Heidebroek.
Der BWE begrüßt zudem die angekündigte Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für neue Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien. Entscheidend dürfte in diesem Zusammenhang die vorgesehene verbindliche Schaffung einer zentralen Kontaktstelle in allen Mitgliedsstaaten zur Koordinierung dieser Verfahren sein.