Bund und Länder hatten sich darauf verständig im Rahmen des Schaufenster-Projekts "Sinteg" Experimentierklauseln zu schaffen, um die Sektorkopplung zu erproben. Das Förderprogramm aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" (Sinteg) läuft in fünf Modellregionen. Die Umsetzung fehlt im bisherigen Gesetzentwurf für das EEG 2016. Der dort aufgenommene §27a erschwert eine volkswirtschaftlich sinnvolle Nutzung von abgeregeltem Strom sogar. Dabei wäre die Integration der Sektorenkopplung eine viel bessere Alternative als die unnötigen Kürzungen des Zubaus in so genannten Netzausbauregionen.
Es kann nicht im Interesse der Politik sein, die Belieferung von Dritten zu begrenzen und so sinnvolle Konzepte zu blockieren. Richtigerweise sollte der Gesetzgeber deshalb zulassen, dass zu Zeiten, in denen die Anlagen durch Einspeisemanagement vom Netzbetreiber abgeregelt werden, die Strommengen genutzt werden können. Dass KWK in den angedachten Mechanismus für zuschaltbare Lasten einbezogen werden, ist gut und richtig. Dies bleibt hinter den Möglichkeiten zurück und nutzt bestehende Flexibilitäten nur unzureichend. „Es liegt im Interesse der Marktintegration Erneuerbarer Energien, die kostenneutrale Nutzung abgeregelter Strommengen auf Basis von Direktkontrakten zwischen Erzeugern und Industrie bzw. Power-to-X-Anlagen zuzulassen. Gut wäre es, eine solche Marktoption bundesweit nutzbar zu machen. Der Weg über die ‚Sinteg‘-Regionen ist allerdings ein erster wichtiger Schritt, der nun auch erfolgen muss“, so Hermann Albers.