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Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht

Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht

Am 5. Juli 2016 hat die Landesregierung in Kiel in zweiter Befassung den Entwurf für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen ‒ und damit das bisherige Landesziel, bis 2050 300 Prozent grünem Strom zu erzeugen, heruntergesetzt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens übersandt.

Im Rahmen des geplanten Energiewende- und Klimaschutzgesetzes soll damit eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen werden. Zudem schreibt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zentrale Klimaschutzziele für das Land fest. So sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden. Bislang hat das Land nach Angaben des Statistikamtes Nord die Treibhausgase um 25 Prozent verringert.

>> Gesetzentwurf vom 5. Juli 2016

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