Die Transformation des Energiesystems ist ein stufenweiser Prozess. Die nationalen Zwischenziele für 2030 und 2050 waren schon vor dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes definiert. Die Ergebnisse der Kohlekommission liegen ebenfalls auf dem Tisch und sollen umgesetzt werden.
„Es ist ein logischer und notwendiger Schritt, die abstrakten Klimaschutzziele nun in ressortspezifische Ziele abzuschichten. Damit entsteht Planbarkeit und Verantwortung beim Klimaschutz. Die klare Zuordnung schafft Verlässlichkeit und sichert gleichzeitig einen breiten Gestaltungsspielaum. Der Entwurf sollte jetzt zügig beraten werden, damit die Umsetzung ohne Zeitverlust noch in dieses Jahr sichtbar startet“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
"Es ist eine gute Botschaft, dass die staatlichen Verwaltungen und Institutionen in zügigen Schritten klimaneutral werden wollen. Sie spricht der Gesetzentwurf besonders an und nimmt sie beispielhaft als Antrieb für den Innovationsmotor Klimaschutz in die Verantwortung . Dieser Aspekt des Gesetzentwurfes kann nicht hoch genug bewertet werden", so Hermann Albers.
„Für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes braucht es Erneuerbare Energien, damit Strom, Heizung und Dienstwagen der öffentlichen Verwaltung versorgt werden können. Ein kräftiger Ausbau der Windenergie unter stärkerer Beteiligung der Menschen vor Ort kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Beteiligung kann der Gesetzgeber ermöglichen, indem die Schranken zur Verwendung CO2-freier Energie in örtlichen und regionalen Energiekonzepten beseitigt werden. Zudem müssen die Genehmigungsbehörden jetzt den Fuß von der Bremse nehmen und kurzfristig wieder ausreichend Projekte für Ausschreibungen zulassen. Gelingt dies, kommt der Umbau unserer Energiewirtschaft wieder neu in Fahrt", macht Hermann Albers deutlich.