Prüfungen von Windenergieanlagen finden in den Bereichen Bauwerk/Maschine und Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit durch hoch qualifizierte unabhängige Sachverständige statt. Beide Prüfbereiche erfordern ein umfassendes spezifisches Wissen. Die Prüfungen werden dokumentiert. „Windenergieanlagen sind sogenannte unbemannte Anlagen. Diese passen in keiner Weise in die Systematik der Betriebssicherheitsverordnung, die sich mit Fragen des Schutzes von Beschäftigten befasst“, so der Geschäftsführer im Bundesverband WindEnergie.
Angesichts der wegen ihrer Sichtbarkeit durch die Medien gut dokumentierten Zahl von Unfällen widerspricht der Bundesverband WindEnergie deutlich der Zahl der behaupteten Unfälle. „Die vom VdTÜV genannte Zahl bildet sich auch in der Bewertung von Versicherungen nicht ab. Hier werden Fakten negiert, um mit Ängsten den Boden dafür zu bereiten, eigene wirtschaftlich begründete Forderungen durchzusetzen. Dies untergräbt die hohe Glaubwürdigkeit der Prüforganisation“, so Wolfram Axthelm.
„Die Richtlinien zur Prüfung von Windenergieanlagen entwickeln sich in einem ständigen Prozess weiter. In keinem anderen Land hat sich eine qualitativ so hohe Prüfarchitektur herausgebildet wie in Deutschland. Diese gilt es gemeinsam weiterzuentwickeln, was heute bereits unter Teilnahme mehrere TÜV-Organisationen im Rahmen eines etablierten Erfahrungsaustausches im BWE erfolgt“, machte Wolfram Axthelm deutlich.