Wie der BWE mitteilte erhielten von Januar bis August 2018 lediglich 1.081 Megawatt Leistung eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die ihrerseits zur Teilnahme an Ausschreibungen berechtigt. Nach einem schwachen ersten Halbjahr, war der August mit lediglich 32 Megawatt in nur vier Bundesländern nochmals schlechter, zeigt eine Auswertung des EEG-Anlagenregister Windenergie an Land zum Stichtag 30.09.2018.
Der BWE beteiligt sich mit vielen Akteuren der Branche und Vertretern der Ministerien an einer Plattform der Fachagentur Wind an Land, um diese Hemmnisse zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Schon im Mai hatte das Beratungsunternehmen enervis aufgezeigt, dass ca. 10.000 Megawatt Wind an Land im Genehmigungsverfahren feststecken. Der BWE wies darauf hin, dass selbst nach erteilter Genehmigung eine Teilnahme an Ausschreibungen nicht immer möglich ist.
„War früher die Rechtssicherheit mit der erteilten Genehmigung gegeben, wird diese heute oft erst nach Gerichtsentscheidungen oder schwierigen juristischen Vergleichen hergestellt. Die juristischen Blockademöglichkeiten werden dabei kreativ ausgenutzt. Angesichts kurzer Umsetzungsfristen nach einem Zuschlag führt dies dazu, dass viele Projekte nicht für eine Teilnahme an Ausschreibungen zur Verfügung stehen. Die Windenergie wird die tragende Säule der Energiewirtschaft sein. Wir werden unseren Beitrag leisten, um Akzeptanz vor Ort zu finden. Breite Transparenz in den Verfahren sowie echte Bürgerbeteiligung und Wertschöpfung vor Ort sind dafür ein Schlüssel. Die Politik ist gefordert administrative Möglichkeiten zu nutzen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und erteilte Genehmigungen rechtssicher zu machen“, appelliert Hermann Albers.