Pressemitteilung: Gemeinsames Statement von Energiewirtschaft u...

Gemeinsames Statement von Energiewirtschaft und Umweltverbänden zum Beschluss der Umweltministerkonferenz

Gemeinsames Statement von Energiewirtschaft und Umweltverbänden zum Beschluss der...

„Umweltverbände und Energiewirtschaft begrüßen ausdrücklich die Bemühungen der Umweltministerkonferenz (UMK) für einen beschleunigten, naturverträglichen Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) an Land. Auf den UMK-Beschluss zu Artenschutz und Windenergie an Land vom 15. Mai 2020 müssen zeitnah weitere Schritte folgen, um das erklärte Ziel, die Beschleunigung, Rechtssicherheit und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für WEA im Einklang mit dem Artenschutz, zu erreichen. Die zügige Verbesserung der Genehmigungssituation für WEA-Vorhaben ist essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele.

Zu der wesentlichen Frage, ob ein konkretes WEA-Vorhaben mit dem Artenschutzrecht vereinbar ist, enthält der aktuelle UMK-Beschluss keine ausreichende Hilfestellung für Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger. Maßgeblich ist hierfür, ob von einem Vorhaben für Individuen bestimmter Vogelarten eine signifikant erhöhte Tötungsgefahr ausgeht. Gerade hier bedarf es einer rechtlichen und fachlichen bundeseinheitlichen Konkretisierung durch Bewertungsmaßstäbe und Methoden, die für Behörden und Gerichte verbindlich ist. Nur so wird der naturverträgliche Windenergieausbau als eine der tragenden Säulen der Energiewende effektiv gestärkt.

Die zu der artenschutzrechtlichen Ausnahme beschlossenen Hinweise bieten für die Genehmigungspraxis zu Einzelgesichtspunkten bereits handhabbare Ansätze, bedürfen jedoch für ihre Anwendung einer weiteren rechtlichen und fachlichen Konkretisierung der einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere zu Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betroffenen Population. Wichtig ist nach Ansicht der Verbände u. a. eine planungsrechtliche Absicherung von Vorranggebieten für Windenergie auf Ebene der Raumordnung.

Bund und Länder stehen weiterhin und gleichermaßen in der Pflicht, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Konkretisierung der unklaren artenschutzrechtlichen Vorgaben vorzulegen. Wesentlicher Baustein hierfür ist eine rechtsverbindliche Standardisierung, die Genehmigungsbehörden ebenso wie Gerichte bindet. Dies lässt sich beispielsweise durch den Erlass von Rechtsverordnungen oder von normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften erreichen. Ein solcher Prozess muss transparent gestaltet werden und auch die für eine praktikable Umsetzung erforderliche Beteiligung der Vorhabenträger sowie der Umweltverbände ist sicherzustellen.“   

Das gemeinsame Statement von Energiewirtschaft und Umweltverbänden zum Beschluss der Umweltministerkonferenz können Sie auch als PDF einsehen.

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen

Frank Grüneisen - Pressereferent


Frank Grüneisen

Tel.:+49 (0)30-212 341-253
E-Mail: presse@wind-energie.de

Cookie Einwilligung