Viele Bestandsanlagen könnten technisch gesehen noch viele weitere Jahre Strom liefern. Die Verwerfungen auf dem Strommarkt infolge der Covid-19-Krise gefährden den wirtschaftlichen Weiterbetrieb. Stilllegungen wären im Ernstfall die Folge. Stillgelegte Anlagen müssen jedoch nach einem Jahr abgebaut werden. Die Bestandsflächen gingen dann für das Repowering verloren. Bisher sind rund 70 Prozent der Bestandsfläche nicht als Vorrangflächen gesichert. Hier müssen die Länder aktiv werden. Dafür brauchen sie ein überschaubares Zeitfenster.
„Neben der Flächensicherung braucht es für das Repowering deutlich gestraffte Genehmigungsverfahren mit vor allem vereinfachten natur- und artenschutzrechtlichen Prüfungen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen im EEG 2021 dafür die notwendigen Impulse zu geben. Kurzfristige Sicherstellung der Weiterbetriebsmöglichkeiten erhält Repoweringoptionen und liegt deshalb im gesamtgesellschaftlichen Interesse“, so Hermann Albers.