“Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet für die Betreiber von Windenergieanlagen die Frist zur Inbetriebnahme von BNK-Systemen. Werden diese nicht fristgerecht aktiviert, drohen massive rechtliche Auseinandersetzungen. Viele Betreiber können ohne eigenes Verschulden der Pflicht zur fristgerechten Inbetriebnahme nicht nachkommen, weil Genehmigungen oder notwendige Prüfungen seitens der Behörden nicht rechtzeitig vorliegen werden. Um sich vor Pönalezahlungen zu schützen, droht eine hohe Zahl juristischer Verfahren die Gerichte zu belasten. Dies lässt sich vermeiden. Dafür ist eine Auslegungshilfe erforderlich. Dies ließe sich kurzfristig erreichen", so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Die Energieministerkonferenz befasst sich auch mit dem Thema der Weiterentwicklung des Markt- und Absicherungsrahmens für die Erneuerbaren Energien. Sowohl der BWE als auch der Dachverband BEE hatten bereits mehrfach angemerkt, dass es einer Transformation des Strommarktdesigns hin zu einem auf die Bedürfnisse der nun systemsetzenden Erneuerbaren Energien bedarf. Insofern begrüßen die Verbände die Forderungen der EMK für mehr Anstrengungen zur Flexibilisierung des Stromsystems sowie zum Netzausbau. Die Türen für Flexibilitäten aller Art müssen jetzt weit aufgestoßen werden. Der BEE hatte dazu in der letzten Energieministerkonferenz die Vorschläge der Erneuerbaren Branchen vorgelegt. Bei der Gestaltung eines neuen Strommarktdesigns müssen dessen Auswirkungen ausreichend getestet werden, damit es nicht zu einem Fadenriss kommt. Gleichzeitig muss das Absicherungssystem so ausgestaltet werden, dass Investitionen in Erneuerbare sowohl möglich als auch kosteneffizient bleiben. Hier einen handhabbaren Rahmen zu schaffen, ist Aufgabe der kommenden Bundesregierung.
Bärbel Heidebroek: “Der Bruch der Ampelkoalition auf Bundesebene sowie die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten stellen die deutsche Wirtschaft vor massive Herausforderungen. Es braucht jetzt kurzfristig Entscheidungen, um bis zur Arbeitsaufnahme einer neuen Bundesregierung keinen Stillstand in der Gesetzgebung entstehen zu lassen. Die Umsetzung der EU-Richtlinien RED III und NIS 2, ergänzt um die Themen Cybersicherheit und Direktbelieferung, kann nicht warten."