Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisiert, dass den Verbänden gerade einmal 72 Stunden für die Stellungnahme eingeräumt wurde. Angesichts des 140-seitigen Referentenentwurfs ist das eine mehr als sportliche Vorgabe. Mit Blick auf die Komplexität der Änderungen hätte es mehr Zeit bedurft. Dennoch hat der BWE eine fundierte Analyse und Bewertung des Entwurfs vorgelegt. „Wir hoffen, dass trotz des Zeitdrucks im anstehenden Gesetzgebungsprozess das Bundeswirtschaftsministerium unsere Stellungnahme in die weitere Arbeit an der EEG-Novelle einbezieht. Zudem muss die Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums weiter abgearbeitet werden, um die Beschleunigung von Genehmigungen sowie mehr Flächenbereitstellung zu erreichen“, sagte Hermann Albers zu knapp bemessenen Zeitraum für Stellungnahmen und den weiteren Arbeitsprozess an der EEG-Novelle.
Drei Themen sind für den BWE besonders hervorzuheben:
Bund-Länder-Kooperationsausschusses einführen
„Wir brauchen klare Ausbauziele für die Bundesländer. Gerade der Süden droht den Anschluss an die Energiewende zu verlieren. Deshalb sollte eine feste Institution in Form eines Kooperationsausschusses eingerichtet werden, der die Erfüllung dieser Länderziele begleitet und überprüft. Dieser Ausschuss muss in § 1 des EEG 2021 verankert und vom Bund und allen Bundesländern auf Ebene von Staatssekretären beschickt werden“, fordert Hermann Albers.
Anpassung des § 51 rückgängig machen
„Die bisherige 6-Stunden-Regel im § 51 EEG 2017 hat ihre gewünschte Wirkung verfehlt. Sie gefährdet die Finanzierbarkeit von Projekten und beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs erheblich. Eine Verkürzung des Zeitraums auf 15 Minuten wäre ein Experiment mit unbekanntem Ausgang und angesichts der aktuellen Situation des Windenergieausbaus nicht zu rechtfertigen. Wir fürchten, dass die Verschärfung massive Folgen für die Projektplanung neuer Anlagen haben wird. § 51 sollte deshalb aus dem EEG ausgegliedert werden, bis eine Regelung für ein künftiges Strommarktdesign gefunden ist“, erklärt Hermann Albers.
Repowering und Weiterbetrieb ermöglichen
„Der vorgelegte Referentenentwurf bietet keine Verbesserungen fürs Repowering und Enthält eine Leerstelle zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung. Hierzu hat der BWE einen Maßnahmenplan vorgelegt, mit welchem sich eine Brücke zwischen Weiterbetrieb und Repowering schaffen lässt. Wir schlagen kurzfristige Sofortmaßnahmen für Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 2000 vor. Für diese soll ein anzulegender Wert für die nächsten 2-3 Jahre festgelegt werden, um einen ökonomischen Betrieb zu gewährleisten“, so Hermann Albers.
Die ausführliche Stellungnahme des BWE zum EEG-Referentenentwurf können Sie hier einsehen. Der Referentenentwurf des BMWi ist hier abrufbar.