- Ausbauziele: Das Bundeskabinett hat den Ausbaupfad für Windenergie an Land von 54,4 Gigawatt (GW) auf 71 GW bis 2030 angehoben. Dies ist nach der Berechnung vieler Akteure deutlich zu wenig. Um die Klimaziele der Bundesregierung und eine sichere Versorgung des wachsenden Bedarfs an Grünem Strom zu gewährleisten, müssen wir bis 2030 mindestens 87 GW Leistung an Windenergie Onshore am Netz haben. Die aktuellen Zielvorgaben der Bundesregierung berücksichtigen weder den steigenden Strombedarf der Industrie noch die zunehmende E-Mobilität.
- Repowering und Weiterbetrieb: Zu den Themen Repowering und Weiterbetrieb werden im aktuellen EEG-Entwurf keine klaren Entscheidungen getroffen. Dabei ist Repowering ein wichtiger Schlüssel zum Gelingen der Energiewende. Deutschland hat das Potential, der zentrale Markt für Repowering in Europa zu werden. Dafür braucht es eine nationale Repoweringstrategie, die Genehmigungsverfahren strafft, erleichtert und beschleunigt und vor allem Bestandsflächen sichert. 70% der Windenergieanlagen, die in den kommenden fünf Jahren aus der EEG-Förderung fallen, stehen auf Flächen, die keinen Bestandsschutz oder bisher keine Fortschreibung erhalten haben. Die Länder sind gefordert, diese Flächen zu sichern und dabei die kommunale Leitplanung durch den Erhalt von bestehenden Bau- und Flächennutzungsplänen anzuerkennen. Ein Repoweringrecht in Bestandsflächen wäre hier eine mögliche Initiative von Seiten des Gesetzgebers. Um die Flächenplanung neu zu sortieren, muss eine zeitliche Basis geschaffen werden. Daher ist eine Überbrückungshilfe für Bestandsanlagen notwendig. Es gilt, Bestandsanlagen im System zu halten, bis die Repoweringvorhaben möglich sind.
- Paragraph 51: Statt der bestehenden 6-Stunden-Regel soll laut dem Regierungsentwurf schon nach einer 1-Stunde negativer Spotmarktpreise die Vergütung aussetzen. Dies greift massiv in die Finanzierbarkeit neuer Windenergie-Projekte ein. Die Erneuerbaren sind für die negativen Preise allerdings nicht verantwortlich. Ursache sind inflexible konventionelle Kraftwerke. Wir fordern, den Paragraphen 51 bis zu einer grundsätzlichen Reform des Strommarktdesigns auszusetzen. Solange konventionelle und emittierende Stromerzeuger nicht vorrangig aus dem Markt genommen werden und Erneuerbare Energien ihre Erzeugung einstellen müssen, weil sie nicht vergütet werden, steht dies Regelung den Zielen der Energiewende entgegen. Der Paragraph 51 verhindert zunehmend die Finanzierbarkeit von Erneuerbaren Projekten. Die Regelung gehört nicht ins EEG, sondern muss im Rahmen einer grundsätzlicheren Novelle des Strommarktdesigns betrachtet werden.
Das EEG Novelle 2021 muss die Weichen für den zukünftigen Ausbau der Erneuerbaren stellen. Aktuell sehen wir bei den Ausschreibungen und Genehmigungen für Windenergie an Land einen leichten Anstieg, den die Branche sich gegen die bestehenden Hürden selbst erarbeitet hat. Wir brauchen den Gesetzgeber wieder als Partner an unserer Seite, damit die Windenergie ein kraftvolles Comeback schaffen kann. Was wir dafür brauchen, haben wir auch im Rahmen des Runden Tisches des Wirtschaftsministeriums im Oktober dargelegt. Nun muss die Politik handeln.“