Der BWE erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, der für 2030 einen Strombedarf von mindestens 740 TWh sieht.
An einer Stelle treten die beiden Ausschüsse des Bundesrats in ihrer Empfehlung jedoch hinter den Entwurf des Bundeskabinetts zurück. Die im Regierungsentwurf enthaltenen Berichtspflichten im Rahmen des Kooperationsausschusses sollen laut der Ausschussempfehlung abgespeckt werden. Statt der Verfügbarkeit von Flächenausweisungen sollen nur mehr die installierte Leistung und die Anzahl der Genehmigungen aufgelistet werden.
„Wir brauchen eine umfassende Dokumentation der Flächenausweisungen und vor allem der Perspektiven, um den zukünftigen Ausbau der Windenergie zu gestalten. Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sind wichtig, weil der Bund die deutschen Klimaziele gegenüber der EU verantworten muss, die Länder aber für die Flächenbereitstellung und Genehmigungen verantwortlich sind. Hier braucht es also eine engmaschige Kommunikation. Wir appellieren an den Bundesrat bei dem Entwurf des Bundeskabinetts zu bleiben und die Energiewende als ganzheitliches Projekt voranzutreiben. Nur mit einem klaren Blick auf die Flächen, gesteigerten Ausbauzielen und vereinfachten Genehmigungen können wir die zukünftige CO2-freie Energiewelt zügig vorantreiben“, so Hermann Albers.