„Das heute von Ministerin Lemke und Minister Habeck vorgestellte Eckpunktepapier unterstreicht den Willen der Bundesregierung, die Regelungskompetenz für eine rechtsverbindliche Standardisierung im Artenschutz zu nutzen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Die Beschränkung von Abweichungsbefugnissen und Ermessensspielräumen kann einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus leisten. Die heutige kompakte Information der Verbände war wichtig. Da die Eckpunkte zu unterlegen sind und deren Umsetzung noch spezifiziert werden muss, ist jetzt eine geordnete Verbändebeteiligung erforderlich“, unterstrich Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie.
„Mit dem Eckpunktepapier wird der Umgang mit dem Tötungsverbot bundeseinheitlich geregelt. Die hier vorgesehene Einführung einer abschließenden Liste kollisionsgefährdeter Arten fordern wir seit Jahren. Ob die Auswahl der hier künftig erfassten 16 Vogelarten wissenschaftlich basiert erfolgte, ist noch nicht nachvollziehbar. Die Bestandsentwicklung zahlreicher dieser Arten ist seit Jahren deutlich positiv, Kollisionen an Windenergieanlagen sind nachweislich seltene Ereignisse. Dies gilt es zu berücksichtigen. Neben Vogelarten wäre auch für die Fledermausarten eine bundeseinheitliche Vorgabe erforderlich. Problematisch erscheint uns, dass das Störungsverbot weiter nicht bundeseinheitlich geregelt werden soll. Es gilt zu verhindern, dass sich die Blockade in den Verfahren vom Tötungsverbot zum Störungsverbot verschiebt“, mahnte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
BEE und BWE sehen weiter die Notwendigkeit, die Interessen des Natur- und Artenschutzes mit denen des Klimaschutzes zu verbinden. „Ein bundeseinheitlicher, nachvollziehbarer und akzeptierter Rahmen sorgt für ein faires Miteinander beim Umbau unserer Energieversorgung, die angesichts von Klimakrise, Kostenkrise der fossilen Energieträger und Versorgungskrise durch den Krieg in der Ukraine zügig auf die Erneuerbaren Energien auszurichten ist. Die Chance dafür besteht. Sie gilt es zu nutzen. Der Kompromiss schafft dafür eine Basis“, machte Simone Peter deutlich.
„Es gilt eine neue Grundlage für den notwendigen und im Osterpaket beschriebenen Zubau der Windenergie zu schaffen. Es geht jetzt darum, bestehende Konflikte abzuräumen und neue zu vermeiden. Neue Tabubereiche, zusätzliche Prüfbereiche oder gegriffene Zumutbarkeitsschwellen für Abschaltungen lehnen wir ab. Gerade bei Abschaltungen sollte eigentlich gefragt werden: in welchem Umfang sind diese artenschutzrechtlich tatsächlich erforderlich, wie stark sinkt dadurch der Stromertrag und erhöht damit den Flächenbedarf und den nötigen Zubau. Kapazitäten, die zwar gebaut, dann aber abgeschaltet sind, leisten keinen Beitrag für die Energiewende und tragen nicht zur Akzeptanz der Anlagen vor Ort bei“, ordnet Hermann Albers ein.
„Das Eckpunktepapier ist aus Sicht der Verbände ein erster, wichtiger Beitrag der beiden zuständigen Ministerien. Es ist noch nicht der im Koalitionsvertrag zugesagte Abbau aller Hemmnisse. Nun muss eine fokussierte Beteiligung der Verbände erfolgen. Die aktuelle geopolitische Situation zeigt sehr klar, dass es mehr Tempo für 100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert, um die Abhängigkeit von russischen Energieimporten schnell zu reduzieren. Und auch mit der Abwägung der Naturschutzinteressen darf die Genehmigung einer einfachen Windkraftanlage nicht länger dauern als neue LNG Standorte“, so Dr. Simone Peter und Hermann Albers.
Der BWE kündigte eine fachlich detaillierte Stellungnahme an.