BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Wir begrüßen das Ziel der Koalition, Flexibilitätshemmnisse zügig abzubauen. Dieses Bekenntnis ist zum jetzigen Zeitpunkt dringend geboten . Flexibisierungen im Stromsystem senken die Kosten, erhöhen die Sicherheit des Stromsystems und sind notwendig zum Erreichen der Klimaziele - alles erklärte energiepolitische Zielsetzungen der neuen Bundesregierung. Mit diesen Maßnahmen gewinnen alle.”
Die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Flexibilisierung sehen vor, die Stromspeicher als überragendes öffentliches Interesse anzuerkennen und deren Ausbau im Zusammenhang mit Erneuerbaren-Anlagen baurechtlich zu privilegieren, dynamische Stromtarife zu stärken, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen, bidirektionales Laden zu unterstützen und Energy Sharing zu stärken. Alle diese Vorhaben werden von der Branche ausdrücklich unterstützt.
Zum Erreichen dieser Ziele hält der BWE eine verbrauchsseitige Förderung systemdienlichen Verhaltens für dringend notwendig. Eine zentrale Maßnahme dazu wäre eine umfassende Netzentgeltreform. Das Bandlastprivileg, das einen möglichst starren Stromverbrauch belohnt, muss neu ausgerichtet werden. Künftig sollte profitieren, wer mit seinem Verbrauch zur Kappung von Einspeisespitzen beiträgt. Unerlässlich dafür, und für die Dynamisierung der Stromtarife, ist ein zügiger und großflächiger Smart-Meter-Rollout. Hier ist ein Überdenken gegenwärtiger Standards nötig. Eine Anpassung der Netzentgelte kann auch ermöglichen, dass die Windenergie im Rahmen von Power-to-Heat-Prozessen einen größeren Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärme leistet.
Erzeugungsseitig ist der Hochlauf von Großbatteriespeichern entscheidend. Die Ankündigung, diese als im überragenden öffentlichen Interesse anzuerkennen, ist ein erster wichtiger Schritt. Daneben sollten Speicher von Netzentgelten befreit werden, wenn sie sich systemdienlich verhalten. Ebenso benötigt es mehr Tempo beim Netzanschluss von Speichern.
Ebenfalls erforderlich bleibt, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu erreichen. Besonders Elektrolyseure müssen hier in den Fokus genommen werden, weil der in ihnen aus Grünstrom produzierte grüne Wasserstoff unverzichtbar für die Dekarbonisierung energieintensiver Industrieprozesse ist. Das Baugesetzbuch sollte dahingehend angepasst werden, dass Wasserstoffprojekte im Außenbereich privilegiert werden. Baukostenzuschüsse für Elektrolyseure sollten an systemdienlichen Standorten negativ, mindestens jedoch null sein.
“Der Ausbau der Windenergie schwenkt auf die Zubauziele des EEG ein. Diese Entwicklung gilt es zu nutzen, um Sektorenkopplungstechnologien einzubinden und so jede produzierbare Kilowattstunde zu nutzen. Dafür braucht es Flexibilitäten. Die Vorschläge der Branche dafür liegen auf dem Tisch”, so Heidebroek abschließend.