“Es ist bedauerlich, dass das BfN hier lediglich eine reine Literaturstudie vorlegt, deren wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn marginal ist. Das Diskussionspapier ist aus unserer Sicht wissenschaftlich nicht angemessen und seine Bezeichnung als Fachempfehlung mehr als irreführend. Aus diesem Papier lassen sich keine Neubewertungen ableiten. Der BWE hatte dies bereits frühzeitig im Entstehungsprozess deutlich gemacht und ist, als klar wurde, dass es keine Möglichkeit für eine inhaltliche Mitwirkung mehr gab, aus dem Konsultationsverfahren ausgestiegen. Dass wir in der veröffentlichten Fassung als Beteiligte genannt werden, ist deshalb falsch”, so BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm.
Der BWE begründete seinen Ausstieg aus dem Konsultationsverfahren mit erheblichen Defiziten im Papier. Unter anderem fordert das Papier ein Nullrisiko. Ein solches ist laut Rechtsprechung zum Bundesnaturschutzgesetz nicht notwendig. Zudem bedient sich das BfN tendenziöser Hochrechnungen und missachtet die Rechtsprechung zur Signifikanz. Der BWE hatte bereits im April 2023 im Rahmen einer Stellungnahme seine Kritik ausführlich erläutert. Die Publikation erhebt qua Titel den Anspruch, eine Fachempfehlung zu schaffen. Angesichts der unzureichenden Beteiligung der dafür wesentlichen Akteure trifft dies nicht zu.
“Das BfN nimmt hier eine strikt einseitige Bewertung der vorliegenden Literatur vor. Es ignoriert dabei vollständig Aspekte des Klimaschutzes sowie den im EEG festgeschriebenen Vorrang des Ausbaus der erneuerbaren Energien bei der Schutzgüterabwägung. In der Folge fordert das Papier eine erhebliche Verschärfung der Signifikanzschwelle. Wir halten das Papier für tendenziös, handwerklich fragwürdig und in der Konsequenz für absolut untragbar. Das BfN sollte das Papier zurückziehen”, so Axthelm.