Wenn Bestandsanlagen aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden, erlischt in der Regel nach zwölf Monaten die Genehmigung zur Stromproduktion. Damit verbunden fällt die gut akzeptierte und infrastrukturell erschlossene Fläche für das Repowering aus, solange sie nicht rechtssicher als Vorranggebiet ausgewiesen ist. Für gut 70 Prozent der Bestandsflächen fehlt diese Rechtsklarheit. Deshalb braucht es aus Sicht des BWE eine zeitliche Brücke, um die Flächen zu sichern. Diese sollte und kann jedoch nur als Notfallpuffer wirken, bis die Bundesregierung eine nationale Repoweringstrategie erarbeitet hat, die Flächen sichert, Verfahren verkürzt und zusätzliche Ausschreibungsvolumen ermöglicht. Wie ein ökonomischer Weiterbetrieb von Bestandsanlagen aussehen kann, hat der BWE in seinem Maßnahmenplan Weiterbetrieb beschrieben.
"Es wäre leichtfertig, Flächen die seit 20 Jahren und mehr für die Windenergie genutzt werden, aufzugeben. Es ist unverantwortlich jetzt die Hände in den Schoß zu legen. Die Verwerfungen infolge der COVID-19 Pandemie müssen geglättet werden. Eine solche kurzfristige Flankierung des Weiterbetriebs kann viele Bestandflächen für das Repowering erhalten und vorbereiten, bis eine nationale Repoweringstrategie beschlossen ist. Die Bundesregierung darf nicht wegsehen, wenn am Horizont ein Wegfall Erneuerbarer Energien droht. Sie muss jetzt handeln“, so Hermann Albers.