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BNetzA: Fristverlängerung schafft Planungssicherheit für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

BNetzA: Fristverlängerung schafft Planungssicherheit für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Die Bundesnetzagentur hat die bereits einmal verlängerte Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nun vom 30.06.2021 auf den 31.12.2022 verlängert. Für die Offshore Windenergie wird die Frist auf den 31.12.2023 festgelegt. Dazu erklärt Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie:

„Unsere Erwartung war, dass eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neuanlagen vorgenommen wird. Dies ist nicht erfolgt. Trotzdem schafft die Bundesnetzagentur nun die erforderliche Planungssicherheit. Die Herausforderungen bleiben dennoch enorm. Allein im Bestand müssen wahrscheinlich rund 10.000 Windenergieanlagen umgerüstet werden. Die Branche stellt sich dieser Verantwortung. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kann durch den Einsatz modernster Technik (Primärradar und Transponder) einen Beitrag für die Akzeptanz der Windenergienutzung leisten und wird gleichzeitig die Sicherheit der Luftfahrt gewährleisten.

Unerlässlich ist nun, dass es schnell Klarheit über die Verfahrensabläufe in den Bundesländern sowie über den Umfang einer standortspezifischen BNK-Prüfung gibt. Es braucht ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern. Wir begrüßen, dass sich Bund und Länder dazu abstimmen. Dies muss nun schnell und ergebnisorientiert geschehen.“   

 

Den Beschluss der Bundesnetzagentur samt Stellungnahmen finden Sie hier.

Die Stellungnahme des BWE zur Fristverlängerung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen

Frank Grüneisen - Pressereferent


Frank Grüneisen

Tel.:+49 (0)30-212 341-253
E-Mail: presse@wind-energie.de

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