„Brüssel hebt mit viel öffentlicher Aufmerksamkeit die klimapolitischen Ziele an. Die EU muss den Mitgliedsstaaten und Investoren daher jetzt die Flexibilität einräumen, diese Ziele zu erreichen. Brüssel und Berlin stehen in einer gemeinsamen Verantwortung. Es passt nicht, dass trotz klimapolitischer Zielverfehlung mit dem neuen Instrument von Mengenkürzungen und der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung nun rechtspolitische Unsicherheit besteht. Volumenanreizung, wie Brüssel und Berlin versprochen haben, ist stattdessen notwendig", machte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie deutlich.
"Die fehlende beihilfrechtliche Genehmigung der EU-Kommission führt zu erheblichen Unsicherheiten. Sowohl die ohnehin überschaubare Anschlussförderung für Bestandsanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten, ist davon betroffen, als auch der Zubau über neue Ausschreibungen. So liegt der erste Ausschreibungstermin der Windenergie an Land inzwischen bereits 22 Tage zurück, ohne dass die Ergebnisse bislang veröffentlicht sind. Der unklare Zustand muss schnell beendet werden. Die Bundesregierung muss alles tun, um eine monatelange Hängepartie zu vermeiden.
Es braucht sehr schnell die notwendige Klarheit zum gesetzlichen Rahmen, um den Fokus auf mehr Genehmigungen und damit mehr Projekte zu lenken, die die Zubauziele im EEG auch erreichbar machen“, unterstrich Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.