„Wir begrüßen auch, dass die Ziele auf die verschiedenen Sektoren heruntergebrochen wurden. Das sollte genutzt werden, jetzt auch höhere Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz zu beschließen. Wir warnen deshalb davor, das THG-Minderungsziel durch Anrechnung von CO2-Senken aus Landnutzungsänderungen abzuschwächen. Damit würden die notwendigen Impulse für eine mutige Energiewende wieder abgeschwächt“, kommentiert Peter weiter.
So moderat das von der EU-Kommission gewählte Ziel vor dem Hintergrund des Pariser Abkommens sei, so ambitioniert müsse es nun mit Leben gefüllt werden. „Für die Erneuerbaren Energien ergibt sich aus der Zielsetzung einer 55-prozentigen THG-Reduzierung ein höheres Ausbauziel von mindestens 40 Prozent. Mit einem geeignetem Rahmen wäre auch deutlich mehr möglich. Dieses Ziel sollte klar festgelegt und die Erreichung überwacht werden. Auch in der EEG-Novellierung müssen die neuen Ziele berücksichtigt werden. Es braucht über alle Erneuerbaren Technologien hinweg klare Vorgaben für die Ausbaumengen. Parallel muss im europäischen Klimagesetz ein für die EU verbleibendes Treibhausgas-Budget verankert werden, das klar festschreibt, welches Land wie viel dieses Budgets beanspruchen darf, damit der gesamte Kontinent bis spätestens zum Jahr 2050 klimaneutral wird. Dies würde zu einer wesentlich höheren Verbindlichkeit der Klimaverpflichtungen beitragen. Ebenso sollte, wie vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgesehen, das Verbot der Subventionierung fossiler Energieträger beschlossen und zügig umgesetzt werden“, so Peter abschließend.
Der BEE wird sich aktiv an der Anpassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED ll, der Energieeffizienzrichtlinie EED und den Richtlinien zur Mobilität und Sektorkopplung beteiligen.