Die hohe Einspeisung Erneuerbarer Energien und die geringere Stromnachfrage, verstärkt durch die Corona-Pandemie, führen aktuell zu stark sinkenden Börsenstrompreisen. Dadurch steigt die Differenz zwischen dem Marktwert des erneuerbaren Stroms und der EEG-Vergütung, die über die EEG-Umlage ausgeglichen werden muss. Verschärft wird die Lage zusätzlich durch die stark gestiegene Zahl privilegierter, stromintensiver Unternehmen sowie den durch den zum Teil von der EEG-Umlage befreiten, hohen Eigenverbrauch dieser Unternehmen. Aktuell sind 2.202 Unternehmen mit 116 TWh Stromverbrauch privilegiert, deren Begünstigung sich mittlerweile auf 5 Milliarden Euro beläuft. „Die EEG-Umlage ist so zu begrenzen, dass die Strompreise nachhaltig gesenkt werden. Deswegen bekräftigen wir unseren Vorschlag, die Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt zu finanzieren, mit einer Ersparnis von 1,5 Cent je Kilowattstunde, sowie die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum zu senken, mit einer Ersparnis von 2 Cent je Kilowattstunde. Denn es bleibt fraglich, ob die Querfinanzierung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz zeitnah von der EU-Kommission genehmigt wird“, so Peter. Besser geeignet wäre die Finanzierung über eine nationale CO2-Bepreisung im Strommarkt.
Eine weitere Herausforderung, auf welche das aktuelle Strommarktdesign noch keine Antwort hat, ist der Anstieg negativer Strompreise. Darauf hatte der BEE bereits 2012 hingewiesen. „Um die Folgen negativer Strompreise auf die Erlössituation der wetterabhängigen Erneuerbaren Energien zu begrenzen, müssen Anreize für eine Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage gesetzt werden“, so Peter. Hierzu brauche es 1. mehr Verbraucherflexibilität, indem die Industrie angeregt wird, die Deckung der eigenen Nachfrage an die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien auszurichten; 2. mehr Erzeugerflexibilität; 3. weniger Einspeisung aus inflexiblen fossilen Kraftwerken und 4. die vermehrte Nutzung von Speichern. Sinnvoll sei es in diesem Zusammenhang, Anreize für Lastverschiebungen zu setzen, die Stromnebenkosten für Stromspeicher zu befreien und die Stromnebenkosten zu dynamisieren.
Der BEE zeigt Maßnahmen auf, um die genannten drei Herausforderungen stringent anzugehen – die Senkung der EEG-Umlage, die Flexibilisierung des Stromsystems und die Stabilisierung der Markterlöse von Erneuerbaren-Anlagen. „Die Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. Sie würden eine zeitnahe Entlastung schaffen und gleichzeitig eine geordnete Neujustierung des Strommarktdesigns für die erneuerbar getragene Energieversorgung vornehmen“, so Peter abschließend. Da es eine langfristige Reform des Strommarktes brauche, arbeite der BEE an einer nachfolgenden Grundlagenstudie, die mittelfristig den Weg für eine sinnvolle und Erneuerbare Energien fördernde Weiterentwicklung des Strommarktdesigns aufzeigen soll.
Weiterführende Informationen: Das Vorschlagspapier "Vorschlag von Maßnahmen für eine kurzfristige Anpassung des Strommarktdesigns" finden Sie hier.