Jetzt komme es darauf an, in den anstehenden Anpassungen auf EU-Ebene, beispielsweise der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, der Effizienz-Richtlinie, der Taxonomie und des Emissionshandels wirksame Instrumente zur Zielerreichung zu schaffen. Das neue Klimaziel erfordere in jedem Fall eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien – auch in Deutschland. „Der Schlüssel sind die Erneuerbaren Energien, die bereits jetzt über alle Sektoren jährlich mehr CO2 einsparen als der gesamte Verkehrssektor ausstößt. Statt nur einige wenige Reparaturen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vorzunehmen, wie aktuell geplant, sind die handwerklichen Fehler und Hindernisse im EEG 2021 zu beseitigen, die den Ausbau der Erneuerbaren erheblich behindern“, so Peter. Das neue Ziel fordere vor allem eine schnelle Anpassung des Ausbauziels und der -mengen.
„In seinem aktualisierten Szenario 2030 hat der BEE berechnet, dass der Bruttoendenergiebedarf für eine nationale THG-Minderung von 65 Prozent, basierend auf dem EU-Minderungsziel von 55 Prozent, eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien um den Faktor 2,4 bedeutet. Ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh im Jahr 2030 ist erforderlich, um die Klimaziele zu erreichen und die fossile Erzeugung von 329 TWh (2019) auf 169 TWh (2030) zu reduzieren. Vor allem PV und Windenergie sind zu entfesseln. Der bereits für das erste Quartal angekündigte Entschließungsantrag darf nicht in einem unzureichenden Stückwerk kleiner Reparaturen enden, sondern muss die Erneuerbaren Energien als tragende Säule des Energiemarktes sowie wichtigen Innovations- und Wirtschaftsfaktor stärken“, so Peter abschließend.
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