Die Begründung der Unionsfraktion, dass die Teilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter das Verursacherprinzip durchbreche, sei zudem falsch. „Vermieter- und Mieterseite haben jeweils einen Hebel für die Höhe der Heizkosten in der Hand. Insoweit war der Vorschlag der Bundesregierung zur hälftigen Aufteilung sachgerecht. Die Bepreisung des Klimakillers CO2 ist richtig und muss zügig steigen. Hierbei dürfen Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit aber nicht gegeneinanderstehen, sondern müssen Hand in Hand gehen. So tragen wir den Bedürfnissen heutiger und zukünftiger Generationen Rechnung. Beim Umstieg auf CO2-freie, erneuerbare Energieträger braucht es daher eine soziale Begleitung, die bis weit in den Mittelstand hinein die Menschen mitnehmen muss. Hierzu hat sich der BEE bereits 2017 positioniert und für alle Sektoren eine Rückerstattung der Kosten vorgesehen“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
- Das BEE-Positionspapier zur CO2-Bepreisung finden Sie hier.
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