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BEE: Blockade der sozial gerechten Ausgestaltung zur CO2-Bepreisung aufheben

BEE: Blockade der sozial gerechten Ausgestaltung zur CO2-Bepreisung aufheben

Obwohl die Bundesregierung sich kürzlich auf eine hälftige Aufteilung der Kosten durch den CO2-Preis zwischen Mieterinnen und Mietern einigte, wird diese Einigung durch die Unions-Fraktion weiterhin in Frage gestellt. „Dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Regierungsvorschlag zur sozialen Umsetzung der CO2-Bepreisung im Bereich des Wohnens blockiert, torpediert den weiteren Erfolg der Energiewende, denn nur eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung wird die Akzeptanz für die ökologische Transformation sichern“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Die Begründung der Unionsfraktion, dass die Teilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter das Verursacherprinzip durchbreche, sei zudem falsch. „Vermieter- und Mieterseite haben jeweils einen Hebel für die Höhe der Heizkosten in der Hand. Insoweit war der Vorschlag der Bundesregierung zur hälftigen Aufteilung sachgerecht. Die Bepreisung des Klimakillers CO2 ist richtig und muss zügig steigen. Hierbei dürfen Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit aber nicht gegeneinanderstehen, sondern müssen Hand in Hand gehen. So tragen wir den Bedürfnissen heutiger und zukünftiger Generationen Rechnung. Beim Umstieg auf CO2-freie, erneuerbare Energieträger braucht es daher eine soziale Begleitung, die bis weit in den Mittelstand hinein die Menschen mitnehmen muss. Hierzu hat sich der BEE bereits 2017 positioniert und für alle Sektoren eine Rückerstattung der Kosten vorgesehen“, so Peter abschließend. 

Weiterführende Informationen:

  • Das BEE-Positionspapier zur CO2-Bepreisung finden Sie hier.

 

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