„Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der Länder, hierfür den notwendigen Anstoß zu geben“, so Hermann Albers mit Blick auf die Bundesratssitzung am Freitag. Im Jahr 2017 waren die Ausschreibungen durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. In der Folge gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet. BWE und VDMA Power Systems hatten erst in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass ohne schnelle Reaktion 2019 ein Ausbau von lediglich maximal 1.400 Megawatt droht (ANLAGE).
„Ohne ein mutiges Nachsteuern droht in 2019 ein industrieller Bruch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Länder und wir fordern, zusätzliches Volumen auszuschreiben, um die Fehlentwicklungen aus den Ausschreibungen des Jahres 2017 kurzfristig zu beheben. Mit einen solchen zusätzlichen Volumen und der in den Sondierungen von CDU/CSU und SPD angekündigten Sondervolumen für Wind an Land und PV zur Schließung der Lücke beim Klimaschutzziel 2020, kann es gelingen, die problematische Ausbaudelle abzufedern und wieder in einen vernünftigen Ausbaupfad einzubiegen. Damit würde dann auch die für die Sektorenkopplung erforderliche Erneuerbare Energie bereitgestellt werden können“, so Hermann Albers. „Die fest im deutschen Maschinen- und Anlagenbau verankerte Windindustrie braucht Verlässlichkeit um Beschäftigung und technologische Marktführerschaft zu sichern.“
Anlage: Status und Ausblick Windenergie an Land 2014 bis 2021
Hinweis: BWE-Praxistag Fahrplan Ausschreibungen 2018: Programm und Anmeldung