„Deutlicher können die Unternehmen nicht zurückmelden, dass das neue zentrale Ausschreibungsverfahren existenzgefährdend ist“, so Hrach. Um weitere negative Auswirkungen auch für Beschäftigte und Unternehmen in Schleswig-Holstein zu vermeiden, sind laut Windverband umgehend Kurskorrekturen dringend notwendig: „Wir fordern auch für die Bürgerenergie schnellstmöglich und dauerhaft eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) gesetzlich festzulegen. Dadurch wird die Realisierungswahrscheinlichkeit von Windenergieprojekten erhöht und spekulatives Bieterverhalten unterbunden,“ so Hrach.
Durch die langen Realisierungsfristen bei Bürgerenergieprojekten zeichnet sich konkret ein deutlicher Auftragseinbruch bei der Bestellung von Windenergieanlagen ab. Ursache ist ein drohender Fadenriss beim Ausbau von Windenergie an Land in den Jahre 2018 und 2021 durch nicht realisierte Projekte und die Spekulation auf sinkende Anlagenpreise. Zusätzlich gibt es im Gesetz keine Pläne, nicht realisierte Projekte wieder auszuschreiben, obwohl der Zubau gesetzlich geplant ist“, erläutert Hrach. „Um den Ausbaupfad nicht zu gefährden fordern wir die erneute Ausschreibung von nicht realisiertem Volumen,“ erklärt Marcus Hrach.