Pressemitteilung: Aktualisierte Fassung des Klimaschutzprogramm...

Aktualisierte Fassung des Klimaschutzprogramm 2030 – Industriepolitisch unzureichend und klimapolitisch ungeeignet

Aktualisierte Fassung des Klimaschutzprogramm 2030 – Industriepolitisch unzureichend und...

Hinter den Kulissen arbeiten die verschiedenen Ministerien derzeit daran, die Empfehlungen des Klimakabinetts in den Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung einzuarbeiten. Die neueste Fassung des Arbeitsdokuments, weist deutlich veränderte Ausbauziele für Windenergie an Land aus. So enthielt eine erste Version des Klimaschutzprogramms als Zielsetzung für den Ausbau der Windenergie an Land bis zum Zieljahr 2030 eine installierte Leistung von 80 Gigawatt (GW) und eine Windenergieerzeugung von 180 TWh. Eine aktualisierte Version sieht nun lediglich eine installierte Leistung von 67-71 GW und eine Energieerzeugung von 145 TWh im Jahr 2030 vor. Auch die vorgesehene Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Windenergie an Land um 1 GW auf jährlich 3,9 GW wurde ersatzlos aus der aktualisierten Version des Dokuments gestrichen.

„Aus unserer Sicht sind die nun öffentlich gewordenen Ausbaukorridore für Windenergie an Land nicht nachvollziehbar. Sie sind zum einen industriepolitisch unzureichend, denn sie gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Windenergiebranche ebenso, wie die Investitionsentscheidungen anderer Branchen, die ihre Produktionsprozesse aktuell aufwendig und langfristig auf Erneuerbare Energien umstellen. Zum anderen sind sie klimapolitisch ungeeignet. Mit derartig geringen Ausbauraten für Windenergie an Land gibt die Bundesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 faktisch bereits heute auf. Das ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Generationengerechtigkeit inakzeptabel.

Die auf dem Windgipfel angekündigten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Windenergie an Land bleiben weiter aus. Stattdessen werden die ohnehin unzureichenden Ergebnisse des Klimapakets nochmals verschlechtert. Wenn es dabei bleiben sollte, dass als Ausbauziel 67 - 71 GW bis 2030 benannt werden, würde dies nicht nur nahezu eine Halbierung des geplanten Zubaus im Vergleich zur ersten Fassung des Klimaprogramms ausmachen. Es würde auch einen Nettozubau von jährlich lediglich 1,4 bis 1,8 GW bedeuten. Dieser Zubau bildet weder eine Basis, um die in den letzten 30 Jahren hart erarbeitete Wertschöpfungstiefe der im deutschen Maschinenbau verankerten Branche zu sichern, noch kann dieser ein ausreichendes Fundament für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettstreit liefern. Es braucht eine deutliche Nachbesserung“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen

Frank Grüneisen - Pressereferent


Frank Grüneisen

Tel.:+49 (0)30-212 341-253
E-Mail: presse@wind-energie.de

Cookie Einwilligung