Die Einspeisevergütung sinkt durch diverse Degressionsschritte von 8,38 Cent/Kilowattstunde am 1.1.2017 über 7,49 Cent/Kilowattstunde per 1.1.2018 auf 6,97 Cent/Kilowattstunde ab 1.10.2018.
„Wir hatten immer deutlich gemacht, dass jeder Projektinhaber genau prüfen sollte, wie die Degression im EEG auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte wirkt und auf dieser Basis fundiert zu entscheiden, ob eine Beteiligung an Ausschreibungen erforderlich sein kann. Wir sehen jetzt, dass sich Projekte im Umfang von ca. 8.365 MW eine Umsetzung zutrauen. Dies sichert für den Übergang 2017 und 2018 voraussichtlich einen stabilen Zubau auf dem Niveau der letzten drei Jahre“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Der BWE hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Informationstage zum Ausschreibungssystem durchgeführt und dabei auch die Juristische Handreichung erläutert. Es wird weitere Veranstaltungen geben, um gemeinsam mit Vertretern der Bundesnetzagentur die Formulare zu besprechen. Diese Informationstage zu den formalen Anforderungen im Ausschreibungsverfahren finden in Bielefeld, Fulda, Hamburg und Hannover statt. Information und Anmeldung ist hier möglich.