Grund für den Stillstand ist die in Bayern seit November 2014 geltende 10H-Regelung, nach der der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern das 10-fache der Anlagenhöhe betragen muss. Eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wurde im Mai 2016 abgewiesen.
Damit ist das Ziel der Landesregierung, 1.000 bis 1.500 Windenergieanlagen bis zum Ende der Laufzeit des letzten Atomkraftwerkes im Jahr 2021 zu errichten, nicht erreichbar. Die 10H Regelung muss daher nach Ansicht der Grünen auf den Prüfstand, um nicht die Windkraft in Bayern vor die Wand zu fahren.
Auch führende Unternehmen der Windbranche sehen keine Perspektive mehr für die Windenergie im Freistaat. Einige wenige größere Projekte, die derzeit noch in der Realisierung seien, würden wohl in dieser Dimension die letzten sein.