BWE beantwortet Fragen im zweiten Festlegungsverfahren zur Fri....

BWE beantwortet Fragen im zweiten Festlegungsverfahren zur Fristverlängerung BNK Ausstattungspflicht

BWE beantwortet Fragen im zweiten Festlegungsverfahren zur Fristverlängerung BNK Ausstattungspflicht...

Mit der Festlegung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen vom 20.10.2019 (BK6-19-142) hat die Bundesnetzagentur die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Ausstattungsverpflichtung vom 01.07.2020 um ein Jahr verlängert.

 

Der BWE hatte mit dem VDMA und dem BWO in einem gemeinsamen Schreiben (Link) eine weitere Fristverlängerung gefordert. Die Beschlusskammer 6 der BNetzA prüft nun erneut, in welchem Umfang technische Einrichtungen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017 innerhalb der bereits verlängerten Frist am Markt verfügbar sind und in welchem Umfang diese technischen Einrichtungen bis zur Frist flächendeckend eingebaut werden können. Im Rahmen der Konsultation erhofft sich die Beschlusskammer ausreichend Informationen zu der Frage, ob eine erneute Verlängerung der Umsetzungsfrist notwendig ist und falls ja um welchen Zeitraum.

Im Rahmen dieses Festlegungsverfahrens hat die Beschlusskammer Fragen zur Umsetzungsfrist zur Konsultation gestellt.

Der BWE hat in der gewünschten Form einer Excel Tabelle (Link) die Fragen beantwortet und diese an die BNetzA übermittelt.

Ansprechpartner: Carlo Reeker

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