Klausurtagung zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen
05.07.2018
Wenn die ersten Windenergieanlagen mit Ablauf des Jahres 2020 ihr Förderende erreichen, stellt sich für zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber die Frage: Was tun – weiterbetreiben, ersetzen oder abbauen? Obwohl die Antwort darauf nicht immer leichtfällt, zeigte die BWE-Klausurtagung: Da geht noch was!
Am 05.07.2018 veranstaltete der Bundesverband Windenergie (BWE) eine Klausurtagung zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen. Im Bundespresseamt in Berlin kamen dazu 100 Mitglieder aus ganz Deutschland zusammen. Politik und Behörden sind auf unterschiedlichen Ebenen gefordert, den Weg für Repoweringund/oder Weiterbetrieb und somit den Erhalt von Bestandsflächen zu ebnen. BWE-Präsident Hermann Albers betonte, dass dies nicht zuletzt auch im Interesse der Bundesregierung und ihrer eigenen Klimaziele liege. Zahlen und Fakten lieferte Silke Lüers von der Deutschen WindGuard (DWG): Mindestens 4.800 Megawatt Leistung verlieren zum 1. Januar 2021 ihren Vergütungsanspruch, bis 2025 sind insgesamt 16.000 Megawatt betroffen. Um Anlagen wirtschaftlich weiter betreiben zu können, braucht es mehr als den Gang an die Strombörse.
Doch welche anderen Optionen haben Betreiber, wenn ein Repowering planungsrechtlich ausgeschlossen und eine Stilllegung nicht erwünscht ist? Rechtsanwältin Dr. Bettina Hennig beantwortete nicht nur die Frage, welche EEG-Ansprüche einer Anlage nach Ablauf ihres Förderzeitraums erhalten bleiben, sondern auch, welche Vermarktungsoptionen den Betreibern offenstehen. Von diesen Optionen präsentierten Experten anschließend die Eckpunkte und diskutierten mit BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm deren Umsetzbarkeit. Es ging dabei von Eigenverbrauch, über die Belieferung von regionalen Großabnehmern, bis hin zur Nutzung des Stromes in der Sektorenkopplung. Auch neue Möglichkeiten der Nutzung in Kombination mit Cryptocurrencies wurden präsentiert.
Auch komplexe planungsrechtliche Fragestellungen wurden angesprochen. Auf die Frage, wie man Weiterbetrieb und Repowering an Standorten realisieren kann, an denen dies nicht vorgesehen sei, gab der Vorsitzende des Juristischen Beirates beim BWE, Philipp von Tettau, eine schlichte Antwort: "Lernen Sie einfach den BWE-Leitfaden "Regionalplanung und Repowering" auswendig und überzeugen Sie damit Ihre Planungsbehörde." Den Leitfaden finden Sie übrigens auf unserer Themenseite Weiterbetrieb und Repowering! Insgesamt bleibt der BWE am Thema dran. BWE-Präsident Hermann Albers unterstrich das Ziel des Verbandes, den betroffenen Betreibern eine wirtschaftliche Perspektive im Weiterbetrieb oder in der Neubebauung der gut akzeptierten Flächen zu schaffen. Erschwert wird die Debatte weil die Politik erst langsam erkennt, welche Bedeutung der betroffene Anlagenpark für Energiewende, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung hat.