Klausurtagung des Bundesvorstands: Akzeptanz und Bürgerbeteiligung – Was kann die Windenergie besser machen?
08.06.2018
Am 07. Juni 2018 kam der BWE-Bundesvorstand zur Klausurtagung 2018 zusammen. Am Vortag der regulären Bundesvorstandssitzung sollte die Klausur dazu dienen, sich umfassend zum Themenkomplex Akzeptanz und Bürgerbeteiligung auszutauschen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält einen Abschnitt, in dem mehr Beteiligung der lokalen Bevölkerung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien versprochen wird. Was genau damit gemein ist, spezifiziert der Koalitionsvertrag aber nicht weiter. Zu erwarten ist, dass der Gesetzgeber hier ab dem Herbst in die Diskussion für eine gesetzliche Regelung eintritt. Darauf bereitet sich der BWE vor. Ziel ist es, dass der Verband einen eigenen Vorschlag einbringt.
Der Bundesvorstand ist deshalb mit Experten über Erfahrungen und Vorstellungen einer gelungenen Einbindung von Bürgern in lokale Projekte diskutiert. Im Schwerpunkt ging es um die Frage, was Beteiligung genau bedeutet und welche Form der Beteiligung tatsächlich zu mehr Akzeptanz für den weiteren Ausbau der - aus Sicht des Klimaschutzes unverzichtbaren - Erneuerbaren Energien führt. Ramona Notroff präsentierte die Arbeit der Servicestelle Windenergie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA), die das Siegel „Faire Windenergie in Thüringen“ ins Leben gerufen hat. Das Siegel prämiert Windenergieprojekte, die im Planungsprozess besondere Standards für Transparenz und Bürgerteilhabe einhalten. Dr. Rainer Kaps von der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) berichtete über seine Erfahrungen in der Beratung von Bürgermeistern und bei der Veranstaltung von Bürgerdialogen zur Windenergie. Gunnar Wobig, erklärte, wie die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern, das dortige Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz begleitet, in dem gesetzlich festgeschrieben ist, dass Windenergieprojekte die Anwohner vor Ort finanziell an Projekten beteiligen müssen. Das Gesetz ist noch nicht sehr erprobt, allerdings konnte die Landesagentur bereits über erste Erfahrungen und die Beratungserfordernisse berichten. Jörg Tiemann, Mitinitiator der Energielandwerker eG und Geschäftsführer mehrerer Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt wurde in einer Videoschaltung in die Diskussion einbezogen. Er berichtete wie Vorfinanzierungsmodelle mit lokalen Banken und Investmentmodelle für direkte Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Steinfurt umgesetzt werden.
Die Mitglieder des Bundesvorstands nutzten die Anwesenheit der Referenten für den kritisch fachlichen Austausch. Dieser dient als Fundament für eine eigene fundierte Positionierung. Philipp von Tettau, Vertreter des Juristischen Beirats im Bundesvorstand, skizzierte dafür in kleinere Runde erste Ideen eines solchen Vorschlages, der nun in den Gremien weiter diskutiert wird. Abgerundet wurde die Klausur zu späterer Stunde im Rahmen eines Arbeitsessens durch einen intensiven Fachaustausch zu Fragen des Planungsrechts. Dafür lieferte Torsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht einen fachlichen Input.