Aktiv in Berlin: BWE kämpft für Genehmigung des EEG 2021

BWE kämpft für Genehmigung des EEG 2021

31.03.2021

Das EEG2021 ist im Dezember 2020 verabschiedet. Die EU-Kommission muss das EEG noch genehmigen. Hintergrund dafür ist die seit Mai 2020 beschlossene Nutzung von Haushaltsmittel zur Auffüllung des EEG-Kontos. Dadurch stellt das EEG eine staatliche Beihilfe dar. Staatliche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Genehmigung steht weiter aus.

Die Bundesnetzagentur hat bezüglich der Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land, Photovoltaik und Bioenergie im 1. Quartal 2021 darauf hingewiesen, dass die Zuschläge erst erteilt werden können, wenn die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für das EEG 2021 vorliegt. Die Nichterteilung der Zuschläge führt schon jetzt zu massiver Verunsicherung in der Branche. So sehen sich Projektträger unter anderem wegen vertraglicher Verpflichtungen mit Anlagenherstellern, einzuhaltenden Fristen bei Genehmigungsverfahren und der Finanzierung der Projekte erheblichen Risiken ausgesetzt. Auch die Ausschreibungsverfahren im 2. Quartal 2021 könnten von der noch immer nicht erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission betroffen werden. Dies verschärft die Probleme. Dadurch werden die Ziele des Green Deals und der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland akut gefährdet.

Der BWE ist schon seit Februar im intensiven Diskurs mit dem BMWi und der BNetzA. Da das BMWi bisher nicht erkennen lässt mit welchem Nachdruck auf eine schnelle Erteilung der Genehmigung gedrungen wird, sind die Erneuerbaren Verbände selbst gegenüber der EU-Kommission tätig geworden. Sowohl an die EU-Kommissionspräsidentin als auch gegenüber der Wettbewerbskommissarin haben wir auf die Möglichkeit von Teilgenehmigungen hingewiesen und zu diesen aufgefordert. Wir bleiben dran!

Anhänge:

Brief an Atlmaier vom 25.02.2021

Brief an StS Feicht vom 25.3.2021

Brief an von der Leyen vom 25.3.2021

Brief an Verstager vom 25.3.2021

Antwort der EU-Kommission 31.03.2021

Anwort von StS Feicht vom 12.04.2021

 

Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

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