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BWE arbeitet Umweltministerkonferenz zu – Standardisierung für Artenschutz überfällig

17.05.2021

In einer Sondersitzung hat die Umweltministerkonferenz (UMK) am 11.12.2020 den „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen“ beschlossen. Auch auf Druck des BWE beschloss sie gleichzeitig die weiterführende Befassung mit zentralen Arbeitspaketen und leitete Anfang 2021 den Anschlussprozess unter Beteiligung der Energie- und Umweltverbände ein.

Schon vor einem Jahr hatte die UMK beschlossen, untergesetzliche Standards in den Handlungsfeldern „Bestimmung von Signifikanzschwellen“ und „Anforderungen an die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen“ zu schaffen. Das Ergebnis des darauf folgenden Standardisierungsprozesses 2020, der UMK-„Signifikanzrahmen“, ist aus Sicht des BWE inhaltlich jedoch ungenügend und trägt zum übergeordneten Ziel einer bundeseinheitlichen rechtsverbindlichen Standardisierung nicht bei.

Daher forderte der BWE gemeinsam mit den anderen Energieverbänden die Fortführung des Standardisierungsprozesses 2021 unter Beteiligung der Verbände. In Arbeitsgruppen wird der Prozess nun fortgesetzt. Der BWE setzt sich in diesen für die Entwicklung bundeseinheitlich rechtsverbindlicher Standards für rechtssichere und effiziente Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land ein.

Materialen

BWE-Positionspapier: Ermittlung und Bewertung der Tötungswahrscheinlichkeit von kollisionsgefährdeten Brutvögeln an Windenergieanlagen - Weiterentwicklung der BWE-Positionen und -Vorschläge

BWE-Kommentierung des Beschlusses der Umweltministerkonferenz vom 11.12.2020 zur Standardisierung im Bereich Naturschutz und Windenergie (02/2021)

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