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Anlegerschutzgesetz wird überarbeitet - BWE stellt sich vor Bürgerenergie

27.04.2021

Die Bundesregierung hat im März einen Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes in den Bundestag eingebracht. Schon zur Erarbeitung hatte der BWE eine Stellungnahme abgegeben und vor den unbeabsichtigten nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerbeteiligung bei der Windenergie gewarnt. Jetzt fand im Finanzausschuss des Bundestages eine Anhörung statt, zu der der BWE als Sachverständiger geladen wurde.

BWE Geschäftsführer Wolfram Axthelm machte deutlich, dass der Gesetzentwurf vorsieht, nur noch Vermögensanlagen zuzulassen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einen Finanzanlagenvermittler im Wege der Anlageberatung oder -vermittlung vertrieben werden. Damit wird der Eigenvertrieb verboten. Durch diese Regelung ist in ganz Deutschland eine Kategorie von Vermögensanlagen betroffen, bei denen keine Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für Anleger besteht: Die in der Regel in der Rechtsform einer GmbH & Co KG organisierten Bürgerwindparks.

Der BWE warb deshalb für eine klarstellende Erweiterung der Ausnahmen in §5b Abs.4 Vermögensanlagengesetz. Dadurch ließe sich sicherstellen, dass Vermögensanlagen, bei denen Projekt, Sitz der Gesellschaft und die Mehrzahl der Anleger in einem örtlichen Zusammenhang stehen – zwei Landkreise als Maßstab halten wir für richtig – nicht unter die Neuregelung fallen. Zusätzlich sollte eine Schwelle von 20 Mio. € eingezogen werden, unterhalb derer die Gesetzesänderung ebenfalls nicht gilt. Beides sichert die Umsetzung der Energiewende bei starker Akzeptanz vor Ort.

In diesem Sinne sind wir nun noch einmal schriftlich auf die Mitglieder des Finanzausschusses zugegangen. Wir machen dabei deutlich, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung die Bürgerwindparkgesellschaften dadurch erschweren zugleich aber institutionelle Anleger deutlich besserstellen. Denn der Gesetzgeber stellt Beteiligungen, die sich nur an institutionelle Anleger richten frei. Für die Akzeptanz vor Ort braucht es allerdings ein breites Fundament echter Bürgerbeteiligung, die nicht weiter erschwert werden darf. Dafür setzen wir uns ein.

Die Änderungen des Gesetzgebers stellen sicher, dass Bürgerwindparks weiter möglich bleiben. Link zum Beschluss des Bundestages am 20.05.2021:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7523017#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTIzMDE3&mod=mediathek

 

Link zur Stellungnahme

Link zum Finanzausschuss

Link zum Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses

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