Pressemitteilung: Keine Planungsfreiheit bei Zerstörung von Vog...

Keine Planungsfreiheit bei Zerstörung von Vogelnestern

Keine Planungsfreiheit bei Zerstörung von Vogelnestern

BWE widerspricht Nabu und verweist auf klarstellendes Faktenpapier.

Von Zeit zu Zeit berichten Medien über Fälle, in denen der Bruterfolg von unter Naturschutz stehenden Greifvögeln gestört wird oder Nester betroffener Arten beschädigt und zerstört werden. In diesem Zusammenhang wird mitunter der Vorwurf erhoben, dass Brutstätten mutwillig zerstört werden, um zum Beispiel den Bau geplanter Windparks zu ermöglichen. Doch als Profiteur einer solchen Straftat ist die Windbranche deutlich auszuschließen. Denn: Die Zerstörung von Brutstätten geschützter Arten schafft keine Planungsfreiheit für die Windbranche. Für den Bundesverband WindEnergie (BWE) und seine Mitgliedsunternehmen ist klar: Windenergie und Artenschutz schließen einander nicht aus. Die Branche erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen an den Artenschutz.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn ein Horst ungenutzt oder beschädigt ist, wird der Standort nicht für die Windenergie freigegeben. Ist ein Nest nicht mehr nutzbar, legen die Tiere es nicht selten am vorherigen Standort neu an. Eine vorsätzliche Zerstörung würde folglich nicht dazu führen, dass zusätzliche Windparks am Standort der Vogelnester genehmigt würden. In der Windbranche ist der gesetzlich garantierte Artenschutz bekannt und akzeptiert. Auch den Naturschutzverbänden ist diese Tatsache bewusst. Die gegenteiligen aktuellen Behauptungen des Naturschutzbund Deutschland (NABU) dürften deshalb als falsch angesehen werden. Welche natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben die Windbranche erfüllt, lesen Sie im Informationspapier des BWE.

Link zum Informationspapier Horstzerstörung

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen

Frank Grüneisen - Pressereferent


Frank Grüneisen

Tel.:+49 (0)30-212 341-253
E-Mail: presse@wind-energie.de

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