Der Bundesverband WindEnergie erläutert mit der Veröffentlichung „Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb Windenergieanlagen (BPW) an Land“ sehr umfassend die technischen Aspekte zum Weiterbetrieb. Gleichzeitig liefert der Verband damit eine erste Sekundarliteratur zur DIBt-Richtlinie.
„Wer die Vereinbarungen zum Klimaschutz in Paris und die Ziele im Klimaschutzplan 2050 ernst nimmt, muss den Einsatz erneuerbarer Energien in allen Sektoren verstärken. Dafür sollten bestehende und gut akzeptierte Windenergieanlagen auch nach Auslaufen der EEG-Vergütungen weiterbetrieben werden können. Neben den technischen Fragen befassen wir uns deshalb intensiv mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die für einen erfolgreichen Weiterbetrieb von Windenergieanlagen notwendig wären. Einerseits geht es dabei um die erzielbaren Erlöse bei einer Vermarktung über die Strombörse. Andererseits stellt sich die Frage, wie direkte Vermarktungswege zu gewerblichen Kunden erschlossen werden können“, erläuterte BWE-Präsident Hermann Albers.
„Die Börsenstrompreise bilden aktuell kaum eine wirtschaftlich ausreichende Grundlage für den Weiterbetrieb. Weil ein CO2-Mindestpreis fehlt, drängt die fossile Restlast selbst bei negativen Preisen in den Markt. Direkte Vermarktungswege könnten daher ein erfolgversprechender Weg sein. Die in diesem Wege mögliche Erschließung der Sektoren Mobilität, Wärme und Industrie könnte helfen, politische Ziele zu erreichen. Dafür muss der Gesetzgeber regulatorische, steuer- und abgabenrechtliche Hürden abbauen“, forderte Hermann Albers.