Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt erhebliche rechtliche Bedenken gegen zentrale Regelungen des geplanten Netzanschlusspakets. Besonders der Redispatch-Vorbehalt wirft grundlegende europarechtliche Fragen auf. Bereits ein Gutachten der Kanzlei Raue kam zu dem Schluss, dass das Instrument gegen Europarecht verstößt. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert die Koalition auf, den Redispatch-Vorbehalt vollständig zu streichen.
Die Auslöseschwelle für kapazitätslimitierte Netzgebiete ist mit nur fünf Prozent Redispatch-Abregelung der jährlichen Erzeugung im jeweiligen Gebiet europarechtlich problematisch. Die so verursachte Investitionsunsicherheit könnte die bisherigen Ausbaupläne massiv gefährden. Der Wissenschaftliche Dienst zeigt zudem rechtliche Grenzen des geplanten Instruments auf. So darf die vorgelagerte Übertragungsnetzebene bei der Ausweisung derartiger Gebiete nicht einbezogen werden. Auch dürfen Netzzugangsbeschränkungen nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall erfolgen. Zudem müssen kapazitätslimitierte Gebiete aufgehoben werden, sobald die Voraussetzungen für ihre Ausweisung entfallen.
„Das Gutachten zeigt erneut, auf welch wackeligem rechtlichem Grund der Redispatch-Vorbehalt steht. Die Pläne widersprechen höherrangigem EU-Recht. Sollte die Koalition die Regelung dennoch im Hauruckverfahren durchsetzen, drohen eine Klagewelle, langwierige Gerichtsverfahren und erhebliche Folgekosten für die Steuerzahler. Zugleich könnte der Windenergieausbau dramatisch einbrechen. Die Bundesregierung darf nicht derart leichtfertig Deutschlands Energie- und Klimaziele gefährden“, erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Der Redispatch-Vorbehalt könnte zudem neue Anreize schaffen, Redispatch-Maßnahmen umfassend gerichtlich überprüfen zu lassen. Neben der Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete könnten auch die Datengrundlage sowie Auswahl, Dauer und Umfang konkreter Abregelungen Gegenstand von Verfahren werden. Das birgt zusätzliche Rechtsunsicherheit und Kosten, ohne neue Netzinfrastruktur zu schaffen oder die strukturellen Probleme des Energiesystems zu lösen.
„Die Koalition muss dem Redispatch-Vorbehalt jetzt eine klare Absage erteilen und die Übergangsregelung zur Wirkleistungsbegrenzung rechtssicher ausgestalten. Nur ein rechtlich belastbares Netzpaket schafft Planungssicherheit für Investitionen und vermeidet unnötige Folgekosten“, so Heidebroek.