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Pressemitteilung

Netzpaket-Anhörung: Ausbremsen der Windenergie schafft keine neue Netzinfrastruktur

Bei der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages zum Netzanschlusspaket sind die Gefahren der geplanten Regelungen für den Windenergieausbau deutlich geworden. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek warnte den Ausschuss eindringlich vor den möglichen Folgen der Gesetzespläne für den Windenergiesektor und die deutsche Stromversorgung. Die geplanten Maßnahmen drohen Investitionen abzuwürgen und könnten im Zusammenspiel mit der EEG-Novelle den Windenergieausbau erheblich ausbremsen. Zugleich bietet das Netzpaket keine Antwort auf das eigentliche Problem des schleppenden Netzausbaus und der ineffizienten Nutzung bestehender Netzinfrastruktur.

„Der Redispatch-Vorbehalt ist europarechtlich unzulässig und greift in die Planungshoheit der Länder und Kommunen ein. Unkalkulierbare Erlösausfälle würden Windenergieprojekte in vielen Gebieten unmöglich machen und so die Flächenziele und die Energiewende gefährden. Die Länder haben sich deshalb deutlich gegen dieses Instrument ausgesprochen, die Kommunen fürchten eine massive Einschränkung ihrer finanziellen Handlungsräume. Denn ohne einen Zubau bei der Windenergie fließen auch keine neuen Gelder an die Kommunen. Die Fragen im Ausschuss zeigen, dass die Abgeordneten sich den erheblichen Rechtsunsicherheiten und der drohenden Klagewelle, die der Redispatch-Vorbehalt auslösen würde, zunehmend bewusst werden. Das Instrument muss deshalb vollständig gestrichen werden“, erklärt Heidebroek.

Auch die geplante Wirkleistungsbegrenzung muss dringend korrigiert werden. Mit dem vorgesehenen Stichtag greift die Bundesregierung in bereits finanzierte, genehmigte und bezuschlagte Projekte ein. Der damit verbundene verfassungswidrige Bruch des Vertrauensschutzes ist nicht hinnehmbar und ein verheerendes Signal für die Transformation des Energiesystems. Mit einer ausreichenden Übergangsregelung kann die Wirkleistungsbegrenzung Systemkosten reduzieren. Überschüssiger Strom müsste dafür jedoch unbedingt hinter dem Netzverknüpfungspunkt genutzt werden können. Im parlamentarischen Verfahren müssen die Pläne nun um angemessene Übergangsregelungen ergänzt werden.

„Der Redispatch-Vorbehalt löst keinen Netzengpass und spart kaum Systemkosten. Stattdessen müssen bestehende Netze besser genutzt, digitalisiert und ausgebaut werden. Freileitungsmonitoring kann die Übertragungskapazität bestehender Leitungen um bis zu 50 Prozent erhöhen. Entscheidend ist auch der Ausbau von Flexibilitäten, Speichern und Elektrolyse sowie eine bessere Nutzung der Netzanschlüsse. Nur eine leistungsfähige Netzinfrastruktur und der konsequente Zubau der Windenergie sichern langfristig Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum, kommunale Einnahmen und Deutschlands Energieunabhängigkeit“, so Heidebroek.

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Maximilian Braunwarth

Maximilian Braunwarth

Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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