Pressemitteilung:
Gemeinsame Pressemitteilung: Ausweitung der Tonnagesteuer stärkt Windenergiestandort
19.04.2026Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE und der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßen die Ankündigung des Koordinators der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, die Tonnagesteuer auf Schiffe des Offshore-Windsektors auszuweiten, ausdrücklich. Ploß hatte diesen Schritt in einem Interview in der Welt am Sonntag als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland bezeichnet.
„Die Ankündigung der Bundesregierung ist ein wichtiges und richtiges Signal für mehr heimische maritime Wertschöpfung im Bereich der Offshore-Windenergie in Deutschland. Wir setzen uns seit langem für diesen Schritt ein und begrüßen sehr, dass der explizite Handlungsbedarf im Bereich Offshore-Schiffe ressortübergreifend gesehen wird und dieser bestehende Wettbewerbsnachteil nun adressiert wird“, sagt Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE. Und weiter: „Die Ausweitung trägt dazu bei, strukturelle Nachteile zu beheben. Bislang sind deutsche Reedereien bei der Auftragsvergabe in der Offshore-Logistik hierdurch schlicht nicht zum Zuge gekommen. Die Offshore-spezifische Flotte ist in Deutschland aus diesem Grund deutlich kleiner als die unserer Nachbarländer.
Mit den nun angekündigten Änderungen kann die deutsche Offshore-Branche ihre Stärken besser ausspielen und neben den direkten Verbesserungen in der Schifffahrt insbesondere auch vor- und nachgelagerte Bereiche wie Hafenlogistik, Wartung und Reparatur, Versorgung, sowie Dienstleistungen entlang der gesamten Offshore-Wertschöpfungskette gegenüber der Konkurrenz aus Dänemark und den Niederlanden wettbewerbsfähig anbieten.“
Aus Sicht des Bundesverbands WindEnergie (BWE) ist die Maßnahme auch von Bedeutung für die Entwicklung der gesamten Windenergiebranche. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung als wichtiges Signal für den Windenergiestandort Deutschland. „Die Ausweitung der Tonnagesteuer auf Offshore-Schiffe stärkt die Windenergie an Land wie auf See. Sie stabilisiert Lieferketten, verbessert die Logistik und schafft die Grundlage für mehr Wertschöpfung in Deutschland. Davon profitiert der gesamte Windenergiesektor. Jetzt kommt es darauf an, die Regelung zügig und praxisnah umzusetzen. So kann die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine sichere und unabhängige Energieversorgung leisten“, so Heidebroek.
Fast alle der über 30 in deutschen Gewässern betriebenen Offshore-Windparks befinden sich in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 200 Seemeilen-Zone). Auch das Gros des geplanten Offshore-Ausbaus findet dort statt. Da Schiffsbewegungen von deutschen Häfen in die AWZ und zurück nach aktuellem deutschen Recht nicht als internationaler Verkehr gelten, sind Schiffe im dortigen Einsatz für Versorgung, Bau, Betrieb und Wartung der Offshore-Windparks derzeit von der Tonnagesteuer ausgeschlossen. Die Anerkennung ist nach deutschem Steuerrecht jedoch eine Voraussetzung für die Ausweitung.
Die Tonnagesteuer ist dabei keine Steuer im eigentlichen Sinne, sondern ein pauschales Gewinnermittlungsverfahren für Schifffahrtsunternehmen. Reedereien versteuern ihre Gewinne basierend auf der Schiffsgröße (Nettoraumzahl) statt des tatsächlichen Gewinns.
In Deutschland kommt im Offshore-Wind-Bereich aktuell jedoch die reguläre Gewerbesteuer zur Anwendung, heißt der angegebene Sitz eines Unternehmens in einer Kommune ist maßgeblich für die Besteuerung. So entsteht ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Ländern und Standorten von rund 30 Prozent, da die Tonnagesteuer als für die Reeder günstigeres Pauschalbesteuerungsverfahren dort im Regelfall bereits zur Anwendung kommt. In der Folge kommen häufig ausländische Schiffe zum Einsatz oder deutsche Reeder weichen auf Basishäfen in europäischen Nachbarstaaten aus. Dies hat direkte Auswirkungen auf Wertschöpfung, Beschäftigung und industrielle Entwicklung in Deutschland.
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