Vorstand
Die Aufgaben des Vorstandes liegen in der Führung der Geschäfte entsprechend der Satzung und den Beschlüssen der Delegiertenversammlung. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Er bleibt jeweils bis zu einer gültigen Neuwahl im Amt. Der Präsident und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
An den Vorstandssitzungen nehmen auch die Vorsitzenden folgender Beiräte stimmberechtigt teil: Anlegerbeirat, Betreiberbeirat, Finanziererbeirat, Hersteller- und Zuliefererbeirat sowie ein Vorsitzender, der aus dem Kreis der Planer-, Windgutachter-, Sachverständigen-, Juristen-, Betriebsführer- und Wissenschaftsbeiräte gewählt wird.
